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TV Zusatzversorgung, Steine- u. Erdenindustrie, Betonste ... / Informationen über diesen Tarifvertrag

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TV Zusatzversorgung, Steine- u. Erdenindustrie, Betonsteinhandwerk usw., Bayern, 20.01.2012 (AVE-Anfang: 01.01.2012; AVE-Ende: 31.12.2017)

Nummer: 05002.537

Klassifizierung: TV Zusatzversorgung

Fachbereich: Steine u. Erdenindustrie, Betonsteinhandwerk, Sand- u. Kiesindustrie, Ziegelindustrie

Tarifgebiet: Bayern

Geltungsbereich: Arbeitnehmer u. Auszubildende

Datum: 20. Januar 2012

Vorgänger: 05002.448

Nachfolger: 050000200582

AVE
AVE Anfang 01. Januar 2012
AVE Ende 31. Dezember 2017

Fundstelle: Bundesanzeiger vom 15. August 2012

Bemerkung

a) Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
b) Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für die Steine- und Erden-Industrie, das Betonsteinhandwerk sowie die Ziegelindustrie

Vom 2. August 2012

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl, I S. 1323), geändert durch Artikel 223 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Bayern

a)

der Tarifvertrag über eine überbetriebliche Alters- und Invalidenbeihilfe in der Steine- und Erden-Industrie, im Betonsteinhandwerk und in der Ziegelindustrie in Bayern vom 29. April 1970 in der Fassung vom 20. Januar 2012

— erstmals kündbar zum 31. Dezember 2015 — und

nach § ...

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