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TV Zusatzversorgung, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundes ... / § 31 Verhältnis zu betrieblichen Altersversorgungszusagen

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Ein Arbeitgeber, der nach § 27 zur Aufbringung von Beiträgen zur zvk verpflichtet ist und einem Arbeitnehmer, der unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fällt, vor Inkrafttreten des Tarifvertrages TZA Maler-Lackierer vom 23. November 2005 eine Zusage auf eine betriebliche Altersversorgung gemacht hat, kann die Zusage durch die Versorgungszusage dieses Tarifvertrages ersetzen, sofern die betriebliche Versorgungsregelung dies zulässt.

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