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TV Zusatzversorgung, Dachdeckerhandwerk, Bundesrepublik, ... / Informationen über diesen Tarifvertrag

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TV Zusatzversorgung, Dachdeckerhandwerk, Bundesrepublik, 07.07.1978, i.d.F. vom 29.08.2001 (AVE-Anfang: 01.08.2001; AVE-Ende: 30.06.2002)

Nummer: 14211.262

Klassifizierung: TV Zusatzversorgung

Fachbereich: Dachdeckerhandwerk

Tarifgebiet: Bundesrepublik

Geltungsbereich: Arbeiter

Datum: 07. Juli 1978

Vorgänger: 14211.243

Nachfolger: 14211.276

AVE
AVE Anfang 01. August 2001
AVE Ende 30. Juni 2002

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 108 vom 13. Juni 2003

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertragswerkes für das Dachdeckerhandwerk

vom 28. Mai 2003

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss der

Tarifvertrag über eine überbetriebliche Alters- und Invalidenbeihilfe vom 7. Juli 1978 in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 10. November 1978, 31. Juli 1982, 21. Juni 1985, 31. August 1987, 16. Juni 1988, 24. Januar 1990, 18. März 1991, 27. April 1994, 30. September 1997, 26. Juni 1998, 23. Juni 1999, 15. November 2000 und 29. August 2001 für das Dachdeckerhandwerk

mit Wirkung vom 1. August 2001 mit der weiter unten aufgeführten Einschränkung für allgemeinverbindlich erklärt.

Die Allgemeinverbindlicherklärung wird wie folgt eingeschränkt:

Soweit Bestimmungen des Tarifvertragswerkes auf Bestimmungen anderer Tarifverträge verweisen, erfasst die Allgemeinverbindlicherklärung die verweisenden Bestimmungen nur, wenn und soweit die in Bezug genommenen tariflichen Regelungen ihrerseits für allgemeinverbindlich erklärt sind.

Unterzeichnet:

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

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TV Zusatzversorgung, Dachde... / Informationen über diesen Tarifvertrag
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