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TV vermögenswirksame Leistungen, Einzelhandel, Hessen, 2 ... / Informationen über diesen Tarifvertrag

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TV vermögenswirksame Leistungen, Einzelhandel, Hessen, 24.09.1996 (AVE-Anfang: 01.01.1997; AVE-Ende: 31.12.1999)

Nummer: 15306.066

Klassifizierung: TV vermögensw. Leistungen

Fachbereich: Einzelhandel

Tarifgebiet: Hessen

Geltungsbereich: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende

Datum: 24. September 1996

Vorgänger: 15306.051

AVE
AVE Anfang 01. Januar 1997
AVE Ende 31. Dezember 1999

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 76 vom 23. April 1997

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für den Einzelhandel

vom 18. März 1997

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuß des Landes Hessen die nachstehend aufgeführten Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt:

d) Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen vom 24. September 1996

für den Einzelhandel im Lande Hessen - ausgenommen der Landkreis Limburg-Weilburg -

 

Die Allgemeinverbindlicherklärung tritt mit dem

zu Buchstabe d: 1. Januar 1997 in Kraft.

 

Die Allgemeinverbindlicherklärung ergeht mit folgenden Maßgaben:

 

Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt nicht für diejenigen fachlichen Bereiche des Einzelhandels, in denen eine andere tarifliche Regelung besteht oder nach § 4 Abs. 5 Tarifvertragsgesetz nachwirkt.

 

Soweit Bestimmungen der Tarifverträge auf Bestimmung...

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