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TV vermögenswirksame Leistungen, Einzelhandel, Hessen, 1 ... / § 3 Höhe der vermögenswirksamen Leistungen

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1.

Anspruchsberechtigte erhalten folgende vermögenswirksame Leistungen:

 

a)

vollbeschäftigte Arbeitnehmer/innen monatlich DM 26,–;

 

b)

jugendliche vollbeschäftigte Arbeitnehmer/innen monatlich DM 13,–;

 

c)

Auszubildende und diesen Gleichzustellende monatlich DM 13,–;

 

d)

volljährige teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer/innen im Sinne von § 2, 2 d) dieses Vertrages einen anteiligen Betrag auf der Basis von DM 26,– entsprechend dem Verhältnis der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit, jedoch mindestens DM 13,–.

Jugendliche teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer/innen erhalten einen anteiligen Betrag im Sinne obiger Regelung, jedoch auf der Basis von DM 13,–.

 

2.

Maßgebend für die Höhe der Leistung ist das Lebensalter bei Beginn des jeweiligen Kalenderjahres.

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