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TV-V / Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) im Wortlaut

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Inhaltsgleich vereinbart zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie den Gewerkschaften ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dbb beamtenbund und tarifunion.

Diese Fassung gibt den Stand vom 22. April 2023 wieder.

[1] Die Protokollerklärungen sind – als Tarifvertragsbestandteil – der einfachen Lesbarkeit wegen jeweils im Anschluss an die einzelnen Vorschriften abgedruckt. Die zusätzlichen Niederschriftserklärungen der Tarifvertragsparteien sind im Anhang 1 abgedruckt.

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