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TV Sozialkassenverfahren, Baugewerbe, Bundesrepublik, 20 ... / §§ 9 - 10 ABSCHNITT IV Meldeverfahren für Wehr- und Zivildienstleistende

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§ 9 Beitragskarte W für gewerbliche Arbeitnehmer

 

(1) Der Arbeitgeber mit Betriebssitz in den alten Bundesländern und im Westteil des Landes Berlin hat für jeden gewerblichen Arbeitnehmer während der Ableistung der gesetzlichen Dienstpflicht die von der ZVK-Bau zur Verfügung zu stellende Beitragskarte W zu führen und die darin geforderten Angaben zu machen. Die Beitragskarte W ist während der gesamten Dauer der Dienstzeit gültig.

 

(2) Als gesetzliche Dienstpflicht gelten Grundwehrdienst, Zivildienst, Grenzschutzdienst und freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst im Sinne von § 6 b) Wehrpflichtgesetz.

 

(3) Sind die von der ZVK-Bau in die Beitragskarte W eingedruckten Daten fehlerhaft, so ist die Beitragskarte W von dem Arbeitgeber mit den berichtigten Daten an die ZVK-Bau zurückzusenden, die eine neue Beitragskarte W zur Verfügung zu stellen hat.

 

(4) Bei Verlust der Beitragskarte W hat der Arbeitgeber bei der ZVK-Bau eine Ersatzkarte anzufordern.

 

(5) Bei Beendigung der Dienstzeit bescheinigt der Arbeitgeber in den Teilen B und C der Beitragskarte W die Dauer der abgeleisteten Dienstzeit und den geschuldeten Beitrag. Teil B ist zusammen mit der vom Arbeitnehmer vorzulegenden Dienstzeitbescheinigung unverzüglich an die ZVK-Bau zu senden. Teil C ist dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Weicht der tatsächliche Beginn oder das tatsächliche Ende der Dienstzeit von den bereits gemeldeten Daten ab, so sind die richtigen Daten der ULAK auf dem dafür vorgesehenen Formular mitzuteilen.

§ 10 Dienstpflichtige Angestellte

 

(1) Während der Ableistung der Dienstpflicht durch den Angestellten hat der Arbeitgeber das Versicherungsnachweisheft weiterzuführen.

 

(2) Bei Einberufung des Angestellten zur Ableistung der Dienstpflicht sind ein für das laufende Kalenderjahr bis zum Einberufungstag ausgestellter Wartezeitnachweis und eine Änderungsmitteilung auszufüllen und an die ZVK-Bau zu ...

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