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TV Sonderzahlungen, Einzelhandel, Niedersachsen, 11.08.1 ... / § 3 Höhe des Urlaubsgeldes

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Das Urlaubsgeld beträgt für

 

1.

Beschäftigte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 50%, ab 1.1.1996 55% des am 1. Januar des jeweiligen Jahres geltenden Tarifgehalts für Verkäufer (G II) im letzten Berufsjahr,

 

2.

jugendliche Beschäftigte und Auszubildende jeweils 50% der vorstehenden Sätze,

 

3.

Auszubildende über 18 Jahre zwei Drittel des Urlaubsgeldes nach Ziffer 1.

 

4.

Maßgebend für die Eingruppierung ist das Lebensalter zu Beginn des Kalenderjahres.

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