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TV Optimierung d. Maschinenlaufzeiten, Textilindustrie, ... / § 3

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Die in einem optimierten Schichtsystem regelmäßig auch samstags arbeitenden Arbeitnehmer erhalten einen Optimierungsausgleich. Dieser ist vorrangig in Form einer Arbeitszeitverkürzung zu gewähren, soweit nicht durchschnittlich 36 Stunden/Woche effektiver Arbeitszeit des Arbeitnehmers unterschritten werden.

Mit dem Betriebsrat kann auch vereinbart werden, daß dieser Ausgleich teilweise in Geld gewährt wird.

In jedem Fall sind die betrieblichen und personellen Gegebenheiten zu beachten. Sobald diese es ermöglichen, ist dem Optimierungsausgleich in Zeit Vorrang einzuräumen.

Bei Wirksamwerden der zweiten Stufe der Arbeitszeitverkürzung bleiben Schichtsysteme mit Arbeitszeiten von 36 Stunden bzw. durchschnittlich 36 Stunden/Woche im Zusammenhang mit dem Optimierungsausgleich in Zeit unberührt; unter Berücksichtigung der persönlichen und betrieblichen Gegebenheiten kann jedoch dieser Optimierungsausgleich, soweit er zu einem Unterschreiten der 36-Stunden-Grenze führt, ganz oder teilweise zu Freischichten oder Freistunden zusammengefaßt werden.

Der Optimierungsausgleich beträgt bei einer Maschinenlaufzeit/Betriebsnutzungszeit

ab 121 Stunden/Woche 2,6%,
       
ab 132 Stunden/Woche 5,2%,
       
über 140 Stunden/Woche 7,6%[1]

der Arbeitszeit des Arbeitnehmers.

Der höhere Optimierungsausgleich von 7,6% in der Stufe "über 140 Stunden/Woche" setzt voraus, daß der Betriebsrat seine Zustimmung zu einer vom Betrieb geforderten Maschinenlaufzeit bzw. Betriebsnutzungszeit von 144 Stunde/Woche erteilt.

Der Arbeitnehmer erhält keinen Optimierungsausgleich, wenn die vorstehenden Zeiten bzw. die Samstagsarbeit auf der Einhaltung der AZO-Pausen im Mehrschichtbetrieb, auf Mehrarbeit oder Teilzeitarbeit (durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit des einzelnen Arbeitnehmers unter 20 Stunden) beruhen...

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