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TV Mindestlohn, Gebäudereinigerhandwerk, Bundesrepublik, ... / § 7 In-Kraft-Treten und Laufzeit

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1.

Dieser Mindestlohntarifvertrag tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Er kann mit einer Frist von vier Monaten zum Monatsende, erstmals zum 31. Dezember 2024, gekündigt werden. Dieser Tarifvertrag löst den Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 04.11.2020 ab.

 

2.

Sollte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den TV Mindestlohn nicht für allgemeinverbindlich erklären bzw. die beantragte Rechtsverordnung nicht erlassen haben beide Parteien dieses Tarifvertrages abweichend von Ziff. 1 das Recht zur Kündigung dieses Tarifvertrages mit einer Frist von einer Woche, erstmals zum 30. September 2022.

 

3.

Sollten die mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (BT-Drks. 20/1408) vorgesehenen Regelungen nicht bis zum 01.09.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden sein, haben beide Parteien das Recht, diesen Tarifvertrag ab dem 01.09.2022 mit einer Frist von einem Werktag gegenüber der anderen Vertragspartei zu kündigen.

Dieses Kündigungsrecht gilt auch für den Fall einer Außerkraftsetzung des vorgenannten Gesetzes nach seiner Verkündung oder einer Verschiebung der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf einen von dem in Satz 1 genannten Gesetzentwurf abweichenden Zeitpunkt nach dem 01.10.2022. Dieses Kündigungsrecht besteht bis zum 30.09.2022.

Sollte das Bundesverfassungsgericht die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes gemäß des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (BT- Drks. 20/1408) für verfassungswidrig erklären oder durch eine Entscheid...

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