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TV ergänzende Zusatzversorgung, Dachdeckerhandwerk, alte ... / Informationen über diesen Tarifvertrag

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TV ergänzende Zusatzversorgung, Dachdeckerhandwerk, alte Bundesländer, 08.03.1977, i. d. F. vom 05.10.2016 (AVE-Anfang: 01.01.2017)

Nummer: 14211.421

Klassifizierung: TV ergänzende Zusatzversorgung

Fachbereich: Dachdeckerhandwerk

Tarifgebiet: alte Bundesländer

Geltungsbereich: alle Arbeitnehmer

Datum: 08. März 1977

Vorgänger: 14211.407

Nachfolger: 142001100431

AVE
AVE Anfang 01. Januar 2017

Fundstelle: Bundesanzeiger vom 15. August 2017

Bemerkung

a) Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
b) Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Dachdeckerhandwerk

Vom 1. August 2017

Aufgrund des § 5 Absatz 1a in Verbindung mit Absatz 2 und 7 des Tarifvertragsgesetzes, dessen Absatz 1a durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) eingefügt und dessen Absatz 7 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden ist, wird auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss der

Tarifvertrag über eine ergänzende überbetriebliche Alters- und Invalidenbeihilfe im Dachdeckerhandwerk vom 8. März 1977 in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 27. Juni 1980, 21. Juni 1985, 8. November 1989, 18. März 1991, 12. Juni 1997, 30. September 2002 und 5. Oktober 2016

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