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TV EntgO Bund – Entgeltordnung (Anlage 1) / 28. Beschäftigte im Schieß- und Erprobungsbetrieb

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Entgeltgruppe 7

Schießleiterinnen und -leiter mit abgeschlossener Berufsausbildung als Elektrikerin oder Elektriker, Elektronikerin oder Elektroniker oder Mechatronikerin oder Mechatroniker oder in einem metallverarbeitenden Ausbildungsberuf und dem Nachweis der Befähigung für den Umgang mit Munition und Explosivstoffen -mindestens der Stufe B -, die Schieß- und Versuchsvorhaben mit

  1. eingeführter oder nicht eingeführter Waffe oder eingeführtem oder nicht eingeführtem Waffensystem,
  2. nicht eingeführter oder eingeführter oder belasteter Munition oder
  3. veränderter Waffe oder Munition oder verändertem Waffensystem

gemäß der Betriebsschutzweisung für das Schießen bei Erprobungen, Versuchen und sonstigen Überprüfungen von Waffen und Munition durchführen und überwachen.

Entgeltgruppe 6

Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung als Elektrikerin oder Elektriker, Elektronikerin oder Elektroniker, Mechatronikerin oder Mechatroniker oder in einem metallverarbeitenden Ausbildungsberuf, die in Sicherheitsleitstellen den Erprobungsbetrieb koordinieren und überwachen.

Entgeltgruppe 5

  1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung, die an Scheibenzuganlagen die Anlage und deren Aggregate auch warten oder instand setzen.
  2. Schießbahnwartinnen- und warte, Schießstandwartinnen und -warte sowie Pioniergeräte- oder Schießstandgerätewartinnen und -warte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung.
  3. Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem elektrotechnischen Ausbildungsberuf, die im Zielbau auf Truppenübungsplätzen tätig sind und die Zielbaugeräte oder Scheibenzuganlagen mit elektrischen oder elektronischen Baugruppen aufbauen, überprüfen, bedienen, warten oder instand setzen.

Entgeltgruppe 4

  1. Beschäftigte an Scheibenzuganlagen.
  2. Beschäftigte in der Tätigkeit ...

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