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TV EntgO Bund – Entgeltordnung (Anlage 1) / 21.15 Psychologisch-technische Assistentinnen und Assistenten

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Entgeltgruppe 9a

Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,

die besonders schwierige Aufgaben erfüllen.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

Entgeltgruppe 8

Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,

die schwierige Aufgaben erfüllen.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

Entgeltgruppe 7

Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung und einer Weiterbildung zur psychologisch-technischen Assistentin oder zum psychologisch-technischen Assistenten mit entsprechender Tätigkeit.

Protokollerklärungen

Nr. 1 Besonders schwierige Aufgaben sind:
  a) eigenverantwortliche Einsteuerung der Bewerberinnen und Bewerber in Stationen der psychologischen Eignungsfeststellung, insbesondere Steuerung und Organisation der computergestützten Testverfahren in Abstimmung mit anderen Stationen der Eignungsfeststellung;
  b) Aufsichtsfunktion;
  c) Standardisierung der Testleitertätigkeiten;
  d) Ausbildung und Einweisung neuer Testleiterinnen und Testleiter oder Karriereberaterinnen und Karriereberater.
  e) Im Rahmen von experimentell-wissenschaftlichen, psychologischen Untersuchungen mit Probandinnen und Probanden oder Versuchsreihen bei Forschungsprojekten: Durchführung und Auswertung dieser Untersuchungen.
Nr. 2 Schwierige Aufgaben sind z. B.:
  a) Durchführung komplexer eignungsdiagnostischer Verfahren, die sich aus der Vielzahl und Vielseitigkeit der untersuchten zivil/militärischen Verwendungen und Laufbahnen ergeben; hierfür sind besondere Kenntnisse der Anforderungen der Verwendungen und Laufbahnen sowie Kenntnisse zu den Testverfahren/Normgruppen erforderlich;
  b) Durchführung komplexer eignungsdiagnostischer Verfahren für Spezialpersonal (z. B. KSK, Pilotinnen und Piloten) die Kenntnisse zu den spezifischen Anforderungen der Verwendung voraussetzen;
  c) Durchführung komplexer eignungsdiagnostischer Verfahren...

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