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TV Altersvorsorge, Bäckerhandwerk, Bayern, 19.08.2016 (A ... / § 4 Durchführungsweg

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1.

Die tarifliche Altersvorsorge wird bei der Pensionskasse des Deutschen Handwerks, eine Zweigniederlassung der Signal Iduna Pensionskasse AG durchgeführt. Die Abwicklung erfolgt für das Land Bayern über den Münchener Verein. Es gilt - soweit hier nichts anderes geregelt ist - der Rahmenvertrag des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks mit der Gewerkschaft NGG und der Signal Iduna Pensionskasse AG vom 18. Dezember 2002.

 

2.

Ein anderer Durchführungsweg ist nur mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien zulässig.

 

3.

Der Altersvorsorgebetrag wird jeweils bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres vom Arbeitgeber dem Versorgungsträger zugewendet. Eine Barauszahlung sowie die Abtretung und Verpfändung sind ausgeschlossen. Im Jahr des Eintretens des Versorgungsfalles ist der Jahresteilbetrag mit der letzten Entgeltzahlung fällig.

 

4.

Ist der Altersvorsorgebetrag des jeweiligen Jahres vom Arbeitgeber bereits dem Versorgungsträger zugewendet worden, der Anspruch darauf bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses jedoch nicht in voller Höhe entstanden, so ist der Arbeitgeber berechtigt, den übersteigenden Geldbetrag zu verrechnen. Ist das nicht möglich, hat der Arbeitnehmer den Betrag zurückzuzahlen.

 

5.

Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens sowie im Jahr des Eintretens des Versorgungsfalles ist der anteilige Arbeitgeberbeitrag spätestens mit der letzten Entgeltzahlung fällig.

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