Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

TRBS 3121: Betrieb von Aufzugsanlagen / Anhang 5 Anforderungen an den Betrieb von Fassadenbefahranlagen und Aufzugsanlagen in Windenergieanlagen

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

1 Anwendungsbereich

Dieser Anhang beschreibt sicherheitstechnische und organisatorische Anforderungen, die im Hinblick auf die sichere Verwendung von Fassadenbefahranlagen oder Aufzugsanlagen in Windenergieanlagen (nachfolgend als Anlagen bezeichnet) nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb BetrSichV zu berücksichtigen sind.

2 Begriffsbestimmung

Rettungskonzept

Das Rettungskonzept für Fassadenbefahranlagen oder Aufzugsanlagen in Windenergieanlagen ist ein auf Grundlage der festgelegten Schutzmaßnahmen erarbeitetes Konzept über die Kommunikationseinrichtungen, Alarmierungs- und Meldewege, Beschreibung von wirksamen Maßnahmen und Abläufe zur Kommunikation und zur Versorgung sowie Rettung von hilfebedürftigen Personen in Notfallsituationen.

3 Pflichten des Arbeitgebers

3.1 Allgemeine Anforderungen

(1) Der Arbeitgeber, der eine Fassadenbefahranlage oder eine Aufzugsanlage in einer Windenergieanlage zur Verfügung stellt, hat dafür zu sorgen, dass die Anlage für die am Betriebsort vorhandenen Bedingungen geeignet ist und bei deren bestimmungsgemäßer Verwendung nach dem Stand der Technik die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Benutzer der Anlage gewährleistet sind.

(2) Die technischen Unterlagen gemäß Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 3.3 Buchstabe a bzw. Nummer 4.2 Buchstabe a BetrSichV müssen dem Prüfpersonal von zugelassenen Überwachungsstellen, den fachkundigen Personen sowie den beauftragten Personen am Betriebsort der Anlage zur Verfügung stehen (vgl. TRBS 1201 Teil 4 Anhang 5 Abschnitt 3.2.1 und Abschnitt 3.3.1).

Die Angaben zur Notbefreiung sind in der Nähe der Notbefreiungselemente anzubringen.

Bei Wechsel des Arbeitgebers ist dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Unterlagen gemäß Satz 1 und alle sonstigen für die sichere Verwendung notwendigen Informationen und Dokumente übergeben werden.

(3) Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass

1.

der Zu...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordn ... / 7.1 Überblick
    1
  • Besteuerung einer Fotovoltaikanlage / 8.3.4 Aufwendungen für das Dach
    0
  • Datenschutz: Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe und Grundpr ... / 1 Rechtsgrundlagen für den Datenschutz in Deutschland
    0
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Dauerwohnrecht / 2 Begründung des Dauerwohnrechts
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 10.5 Green-Lease-Formulierungsvorschlag
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 11.1 Innenraumqualität
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Baumängel und Bauschäden erkennen
Baumängel und Bauschäden erkennen und erfolgreich reklamieren
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch zeigt Ihnen, welche Ansprüche bei Baumängeln bestehen und wie Sie diese gelten machen können. Über 150 farbige Fotos bieten praktische Hilfe bei der Aufdeckung von Mängeln und Schäden.


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren