Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Thüringer Verordnung zur Bestimmung der Bezirke und Sitze der Finanzämter und zur Übertragung von Zuständigkeiten

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

§ 1 Zuständigkeit der Finanzämter

Für die Erledigung der den Finanzämtern zugewiesenen Aufgaben sind die in § 2 bezeichneten Finanzämter zuständig, soweit die §§ 3 bis 12[1] [Vom 01.01.2020 bis 30.09.2024: §§ 3 bis 11a] keine besonderen Zuständigkeitsregelungen enthalten.

[1] Geändert durch Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Thüringer Finanzamts-Zuständigkeitsverordnung. Anzuwenden ab 01.10.2024.

§ 2 Bezeichnung, Sitz und Bezirk der Finanzämter

Es umfassen:

 

1.

der Bezirk des Finanzamts Altenburg mit Sitz in Altenburg

das Gebiet des Landkreises Altenburger Land und das Gebiet des Landkreises Greiz, soweit nicht die Zuständigkeit des Finanzamts Gera begründet ist,

 

2. (weggefallen)

 

3.

der Bezirk des Finanzamts Eisenach mit Sitz in Eisenach

[Bis 31.08.2021: das Gebiet der kreisfreien Stadt Eisenach und ] [1]das Gebiet des Wartburgkreises,

 

4.

der Bezirk des Finanzamts Erfurt mit Sitz in Erfurt

das Gebiet der kreisfreien Stadt Erfurt und das Gebiet des Landkreises Sömmerda,

 

5.

der Bezirk des Finanzamts Gera mit Sitz in Gera das Gebiet der kreisfreien Stadt Gera sowie das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaften Am Brahmetal, Ländereck[2] [Bis 31.12.2023: Wünschendorf/Elster] und Münchenbernsdorf sowie der Einheitsgemeinde Bad Köstritz und der Gemeinden Kraftsdorf und Ronneburg des Landkreises Greiz,

 

6.

der Bezirk des Finanzamts Gotha mit Sitz in Gotha

das Gebiet des Landkreises Gotha,

 

7. (weggefallen)

 

8.

der Bezirk des Finanzamts Ilmenau mit Sitz in Ilmenau

das Gebiet des Ilm-Kreises,

 

9.

der Bezirk des Finanzamts Jena mit Sitz in Jena

das Gebiet der kreisfreien Städte Jena und Weimar sowie das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises und des Landkreises Weimarer Land,

 

10. (weggefallen)

 

11.

der Bezirk des Finanzamts Mühlhausen mit Sitz in Mühlhausen

das Gebiet des Unstrut-Hainich-Kreises sowie das Gebiet des Landkreises Eichsfeld,

  

12. bis 13. (weggefallen)

 

14.

d...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Finanz Office für die öffentliche Verwaltung enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) / § 12 (VKA) Eingruppierung
    532
  • TVöD-AT / §§ 26 - 29a Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
    170
  • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 27 - 37 Sechster Abschnitt Einfriedung
    147
  • TVöD-AT / § 16 Stufen der Entgelttabelle (VKA)
    124
  • Entgeltordnung VKA / 7. Ausbildungs- und Prüfungspflicht
    86
  • Besoldungsgesetz Hessen / 13. Allgemeine Stellenzulage
    53
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
    53
  • Landeskommunalbesoldungsgesetz Baden-Württemberg / §§ 1 - 6 1. Abschnitt Besoldung
    48
  • Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 / §§ 46 - 51 Siebenter Abschnitt Nutzungsbedingte Anforderungen
    46
  • TVöD-BT-V / § 46 Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst
    44
  • TVöD-AT / § 18 (VKA) Leistungsentgelt
    41
  • Zerlegungsgesetz / §§ 2 - 6 Abschnitt 2 Zerlegung der Körperschaftsteuer
    37
  • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 50 - 57 Elfter Abschnitt Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen
    35
  • Besoldungsgesetz Hessen / Anlage V
    33
  • Gemeindeordnung Hessen / §§ 81 - 82 Erster Titel Ortsbeiräte
    31
  • Landesbesoldungsgesetz Sachsen-Anhalt / Anlage 6 (zu § 38 Abs. 1)
    31
  • Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und ... / Art. 5 - 13 KAPITEL II ENTGELTTRANSPARENZ
    31
  • Manteltarifvertrag für den Hessischen Einzelhandel
    30
  • Lohn- u. Gehalts-TV, Einzelhandel, Baden-Württemberg, 26 ... / I. Gehälter
    29
  • Besoldungsgesetz Hessen / I. Amtsbezeichnungen
    28
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Finanz Office für die öffentliche Verwaltung
Top-Themen
Downloads
Shop

Empfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Raus aus der Bubble
Raus aus der Bubble
Bild: Haufe Shop

Wir leben in einer Zeit der Polykrisen und Spaltung. Dominique Trott analysiert die Spaltung in Gesellschaft, Politik und Unternehmen und ruft zum Dialog auf. Ihr Buch verbindet Analyse mit praktischen Ansätzen, um Empathie zu fördern, Brücken zu bauen und Demokratie im Alltag zu stärken.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren