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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft / 5.4.3.7 Eisen-, Temper- und Stahlgießereien

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BAULICHE UND BETRIEBLICHE ANFORDERUNGEN

Kohlenmonoxidhaltige Abgase bei Kupolöfen mit Untergichtabsaugung sind zu erfassen und nachzuverbrennen.

Kaltwindkupolöfen sollen mit Sauerstoffinjektion betrieben werden.

Die Entstehung von Schlacke soll bei Kupolöfen durch prozessintegrierte Maßnahmen, zum Beispiel Einsatz von sauberem Schrott, Wahl niedrigerer Metalltemperaturen, Vermeidung von Überhitzungen, Vermeidung von langen Stehzeiten von geschmolzenem Metall im Schmelzofen, angemessener Einsatz von Flussmitteln oder angemessene Auswahl der feuerfesten Ausmauerung, so gering wie möglich gehalten werden.

Koksgrus soll gesammelt und verwertet werden.

KOHLENMONOXID

Die Emissionen an Kohlenmonoxid im Abgas von Kupolöfen mit thermischer Nachverbrennung dürfen die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschreiten.

ORGANISCHE STOFFE

Die Anforderungen der Nummer 5.2.5 an die Emissionen organischer Stoffe gelten mit der Maßgabe, dass die Emissionen an organischen Stoffen im Abgas einer thermischen Nachverbrennungseinrichtung von Kupolöfen die Massenkonzentration 10 mg/m³, angegeben als Gesamtkohlenstoff, insgesamt nicht überschreiten dürfen.

Die zuständige Behörde prüft, ob die Einhaltung der Anforderung an die Emissionen von organischen Stoffen, angegeben als Gesamtkohlenstoff, durch einfache Parameter überwacht werden kann.

BRENNSTOFFE

Im Falle des Einsatzes von Drehrohröfen sollen diese mit folgenden Brennstoffen betrieben werden:

 

a)

Gase der öffentlichen Gasversorgung oder

 

b)

flüssige Brennstoffe, die keine höheren Emissionen an Schwefeloxiden verursachen als Heizöle nach DIN 51603 Teil 1 (Ausgabe März 2017) mit einem Massengehalt an Schwefel für leichtes Heizöl nach der 10. BImSchV.

Bei Einsatz anderer Brennstoffe ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine höheren Emissio...

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