4.1 Allgemeines
Grundsätzlich gibt es verschiedene Methoden zur Ermittlung der Geruchsimmission als relative Häufigkeit (Tabelle 23). In allen Fällen wird die Geruchsimmission durch einen Wert (Kenngröße) gekennzeichnet, der ihre zeitliche Wahrnehmbarkeit oberhalb einer bestimmten Intensität (Erkennungsschwelle) beschreibt.
Die Ausbreitungsrechnung kann insbesondere dann vorgenommen werden, wenn auf Grund vorliegender Messungen oder Schätzungen anzunehmen ist, dass die Vorbelastung 70 Prozent des anzuwendenden Immissionswertes nach Tabelle 22 unterschreitet oder wenn die Ermittlung der Belastung durch Begehungen als unverhältnismäßig eingeschätzt werden muss. Wird die Ermittlung der Vorbelastung rechnerisch vorgenommen, so sind alle Emittenten von Geruchsstoffen, die das Beurteilungsgebiet beaufschlagen, zu erfassen.
Um in speziellen Fällen auf Emissionen zurückrechnen zu können (nicht zur Bestimmung von Geruchshäufigkeiten), können statische Fahnenmessungen nach DIN EN 16841 Teil 2 (Ausgabe März 2017) verwendet werden.
Tabelle 23: Methoden zur Ermittlung der Geruchsimmission
| Methode |
Vorbelastung (Nummer 4.4 dieses Anhangs) |
Zusatzbelastung Gesamtzusatzbelastung (Nummer 4.5 dieses Anhangs) |
Ausbreitungsrechnung Berechnung der Geruchsimmission |
Möglich, aber Ermittlung der Emissionsdaten mit Hilfe von olfaktometrischen Emissionsmessungen gemäß DIN EN 13725 (Ausgabe Juli 2003) oder auch statische Fahnenmessungen gemäß DIN EN 16841 Teil 2 (Ausgabe März 2017)) erforderlich; bei Tierhaltungsanlagen können qualitätsgesicherte Emissionsfaktoren, insbesondere gemäß VDI 3894 Blatt 1 (Ausgabe September 2011) verwendet werden. |
vorrangig anzuwenden |
Rastermessung gemäß DIN EN 16841 Teil 1 (Ausgabe März 2017) Olfaktorische Ermittlung der Geruchsimmission |
Möglich |
nicht möglich |
4.2 Ermittlung im Genehmigungsverfahren
Unterschieden werden die Kenngrö...