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Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik - im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn)

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Informationen über diesen Tarifvertrag

Mindestlohn-TV, Dachdeckerhandwerk, Bundesrepublik, 28.09.2009 (AVE-Anfang: 01.01.2012; AVE-Ende: 31.12.2013)

Nummer: 14211.374

Klassifizierung: Mindestlohn-TV

Fachbereich: Dachdeckerhandwerk

Tarifgebiet: Bundesrepublik

Geltungsbereich: Arbeiter

Datum: 28. September 2009

Vorgänger: 14211. 297

Nachfolger: 14211.406

AVE
AVE Anfang 01. Januar 2012
AVE Ende 31. Dezember 2013

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 196 vom 29. Dezember 2011

Bemerkung

Der Mindestlohn-TV wurde durch die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk vom 21. Dezember 2011 auf alle unter seinen Geltungsbereich fallenden und nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstreckt.

Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk

vom 21. Dezember 2011

Auf Grund des § 7 Absatz 1 und 2 in Verbin dung mit Absatz 4 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, nachdem es den in den Geltungsbereich der Verordnung fallenden Arbeitgebern und Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, den Parteien des Tarifvertrags nach § 1 Satz 1 dieser Verordnung sowie den Parteien von Tarifverträgen in der Branche mit zumindest teilweise demselben fachlichen Geltungsbereich Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben hat:

§ 1 Zwingende Arbeitsbedingungen

Die in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Rechtsnormen des Tarifvertrags vom 28. September 2009 zur Regelung eines Mindestlohnes im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik - im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn), abgeschlossen zwischen dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks - Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik - e. V., einerseits, und der Industriegewerkschaft Bauen - Agrar - Umw...

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  • Sommer, SGB V § 170 Deckungskapital für Altersversorgung ... / 2.1.2 Deckungskapital (Sätze 2 bis 4)
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  • Wehrpflichtgesetz / § 53 [vom 01.12.2010 bis 31.12.2025]
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