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Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (TV Mindestlohn)

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Informationen über diesen Tarifvertrag

TV zur Regelung eines Mindestlohnes, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik, 27.01.2021 (AVE-Anfang: 01.05.2021; AVE-Ende: 31.05.2022)

Nummer: 142000100567

Klassifizierung: Mindestlohn-TV

Fachbereich: Maler- u. Lackiererhandwerk

Tarifgebiet: Bundesrepublik

Geltungsbereich: Arbeiter

Datum: 27. Januar 2021

Vorgänger: 14201.543

Nachfolger: 142000100579

AVE
AVE Anfang 01. Mai 2021
AVE Ende 31. Mai 2022

Fundstelle: Bundesanzeiger vom 30. April 2021

Bemerkung

a) Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk (10. Malerarbeitsbedingungenverordnung – 10. MalerArbbV)

Vom 27. April 2021

Auf Grund des § 7 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 4 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, dessen Absatz 1 durch Artikel 1 Nummer 7 des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1657) und dessen Absatz 4 durch Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe c des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, nachdem es den in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, den Parteien des Tarifvertrags nach § 1 Absatz 1 dieser Verordnung, den Parteien von Tarifverträgen in der Branche mit zumindest teilweise demselben fachlichen Geltungsbereich sowie den paritätisch besetzten Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber zumindest teilweise im Geltungsbereich dieser Rechtsverordnung festlegen, Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben hat:

§ 1 Zwing...

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