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Tarifvertrag zur Ergänzung des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe

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Informationen über diesen Tarifvertrag

Ergänzungs-TV zum Rahmen-TV, Baugewerbe, Berlin, 01.01.1994, i.d.F. vom 20.12.1999 (AVE-Anfang: 01.01.2000; AVE-Ende: 31.12.2000)

Nummer: 14002.183

Klassifizierung: Ergänzungs-TV zum Rahmen-TV Bau

Fachbereich: Baugewerbe

Tarifgebiet: Berlin

Geltungsbereich: Arbeiter

Datum: 01. Januar 1994

Vorgänger: 14002.181

AVE
AVE Anfang 01. Januar 2000
AVE Ende 31. Dezember 2000

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 101 vom 27. Mai 2000

Bemerkung

  1. Die bei den AVE-Einschränkungen in Bezug genommene AVE-Bekanntmachung ist beim TV 14001.798 abgedruckt.
  2. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  3. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifvertragswerken für das Baugewerbe

vom 14. April 2000

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Berlin die nachfolgend bezeichneten Tarifvertragswerke, nämlich

b) der Tarifvertrag mit Anhang und Protokollnotiz vom 1. Januar 1994 in der Fassung der Änderung der Protokollnotiz vom 16. September 1996, der Änderungstarifverträge vom 11. Dezember 1996, vom 19. November 1997 und vom 2. Januar 1998 einschließlich der Änderung der Protokollnotiz vom 1. Januar 1994 sowie der Änderungstarifverträge vom 18. Januar 1999, vom 30. Juni 1999 und vom 20. Dezember 1999 zur Ergänzung des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe vom 3. Februar 1981 in ...

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