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Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen

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Informationen über diesen Tarifvertrag

TV vermögenswirksame Leistungen, holz- u. kunststoffverarbeitendes sowie Glaser-Handwerk usw., Rheinland-Pfalz, 28.05.1997 (AVE-Anfang: 08.10.1997; AVE-Ende: 30.06.2000)

Nummer: 07308.019

Klassifizierung: TV vermögenswirksame Leistungen

Fachbereich: holz- u. kunststoffverarbeitendes Handwerk u. Glaserhandwerk, Glasveredler, Glasapparatebauer sowie Glas- u. Porzellanmaler

Tarifgebiet: Rheinland-Pfalz, für Glaserhandw. usw nur Reg.-Bez. Rheinhessen-Pfalz, Kreise Birkenfeld, Bad Kreuznach, Rhein-Hunsrück

Geltungsbereich: Arbeiter, Angestellte und Auszubildende

Datum: 28. Mai 1997

AVE
AVE Anfang 08. Oktober 1997
AVE Ende 30. Juni 2000

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 6 vom 10. Januar 1998

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für das holz- und kunststoffverarbeitende Handwerk sowie für das Glaserhandwerk, die Glasveredler, Glasapparatebauer und Glas- und Porzellanmaler

vom 7. Dezember 1997

Auf Grund der vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erteilten Ermächtigung werden gemäß § 5 des Tarifvertragsgesetzes im Einvernehmen mit dem Tarifausschuß für Rheinland-Pfalz die nachstehend aufgeführten Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt:

c) Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen vom 28. Mai 1997

für das holz- und kunstst...

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