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Tarifvertrag über eine überbetriebliche Alters- und Invalidenbeihilfe im Dachdeckerhandwerk

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Informationen über diesen Tarifvertrag

TV Zusatzversorgung, Dachdeckerhandwerk, Bundesrepublik, 07.07.1978, i.d.F. vom 15.11.2000 (AVE-Anfang: 01.01.2001; AVE-Ende: 31.07.2001)

Nummer: 14211.243

Klassifizierung: TV Zusatzversorgung

Fachbereich: Dachdeckerhandwerk

Tarifgebiet: Bundesrepublik

Geltungsbereich: Arbeiter

Datum: 07. Juli 1978

Vorgänger: 14211.220

Nachfolger: 14211.262

AVE
AVE Anfang 01. Januar 2001
AVE Ende 31. Juli 2001

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 136 vom 25. Juli 2001

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifvertragswerken für das Dachdeckerhandwerk

vom 5. Juli 2001

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss die nachfolgend bezeichneten Tarifvertragswerke, nämlich

a) der Tarifvertrag über eine überbetriebliche Alters- und Invalidenbeihilfe vom 7. Juli 1978 in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 10. November 1978, 31. Juli 1982, 21. Juni 1985, 31. August 1987, 16. Juni 1988, 24. Januar 1990, 18. März 1991, 27. April 1994, 30. September 1997, 26. Juni 1998, 23. Juni 1999 und 15. November 2000

für das Dachdeckerhandwerk in der Bundesrepublik Deutschland

 

mit Wirkung vom 1. Januar 2001 mit der weiter unten stehenden Einschränkung für allgemeinverbindlich erklärt.

 

Die Allgemeinverbindlicherklärung wird wie folgt eingeschränkt:

...

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