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Tarifvertrag über eine überbetriebliche Alters- und Invalidenbeihilfe im Dachdeckerhandwerk

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Informationen über diesen Tarifvertrag

TV Zusatzversorgung, Dachdeckerhandwerk, Bundesrepublik, 07.07.1978 i.d.F. vom 13.01.2009 (AVE-Anfang: 01.07.2009)

Nummer: 14211.323

Klassifizierung: TV Zusatzversorgung

Fachbereich: Dachdeckerhandwerk

Tarifgebiet: Bundesrepublik

Geltungsbereich: Arbeiter

Datum: 07. Juli 1978

Vorgänger: 14211.322

Nachfolger: 14211.373

AVE
AVE Anfang 01. Juli 2009

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 29 vom 22. Februar 2011

Bemerkung

a) Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
b) Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifvertragswerken für das Dachdeckerhandwerk

vom 11. Februar 2011

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss die nachfolgend bezeichneten Tarifvertragswerke

b) der Tarifvertrag über eine überbetriebliche Alters- und Invalidenbeihilfe vom 7. Juli 1978 in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 10. November 1978, 31. Juli 1982, 21. Juni 1985, 31. August 1987, 16. Juni 1988, 24. Januar 1990. 18. März 1991, 27. April 1994, 30.September 1997, 26. Juni 1998, 29. August 2001, 30. September 2002, 21. August 2003, 20. Juni 2005, 26. August 2008 und 13. Januar 2009

mit Wirkung vom

zu Buchstabe b: 1. Juli 2009

für das Dachdeckerhandwerk

mit den weiter unten stehenden Einschränkungen für allgemeinverbindlich erklärt.

Die Allgemeinverbindlicherklärung ergeht mit folgenden Einschrä...

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