Informationen über diesen Tarifvertrag
Vergütungs-TV, Friseurhandwerk, Schleswig-Holstein, 09.05.2016 (AVE-Anfang: 01.12.2016; AVE-Ende: 31.07.2017)
Nummer: 21409.004
Klassifizierung: Vergütungs-TV
Fachbereich: Friseurhandwerk
Tarifgebiet: Schleswig-Holstein
Geltungsbereich: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende
Datum: 09. Mai 2016
Vorgänger: 21409.001
Nachfolger: 21409.006
AVE
AVE Anfang 01. Dezember 2016
AVE Ende 31. Juli 2017
Fundstelle: Bundesanzeiger vom 04. Januar 2017
Bemerkung
a) |
Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung. |
b) |
Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten. |
Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Friseurhandwerk
Vom 9. Dezember 2016
Auf Grund des § 5 Absatz 1 in Verbindung mit den Absätzen 2, 6 und 7 des Tarifvertragsgesetzes, dessen Absätze 1 und 7 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a und d des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden sind, wird auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Schleswig-Holstein
der Tarifvertrag über die Vergütungen im Friseurhandwerk in Schleswig-Holstein vom 9. Mai 2016
– erstmals kündbar zum 31. Juli 2017 –
abgeschlossen zwischen
dem Landesinnungsverband des Friseurhandwerks und der Kosmetiker Schleswig-Holstein, Emil-Nolde-Straße 25, 25899 Niebüll, einerseits, und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di, Landesbezirk Nord, Dänische Straße 3 – 9, 24103 Kiel, andererseits,
mit Wirkung vom 1. Dezember 2016 mit der weiter unten stehenden Einschränkung für allgemeinverbindlich erklärt.
Geltungsbereich des Tarifvertrags:
räumlich: für das Bundesland Schleswig-Holstein;
fachlich: für alle Betriebe des Friseurhandwerks und der Haarbearbeitung;
persönlich: für alle in Betrieben und Betriebsabteilungen des Friseurhandwerks beschäftigten Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer und Auszubildenden einschließlich der Teilzeitbeschäftigten sowie für Kosmetikauszubildende, die in Friseurbetrieben ausgebildet werden.
Die Allgemeinverbindlicherklärung ergeht mit folgender Einschränkung:
§ 6 wird von der Allgemeinverbindlicherklärung ausgenommen.
Die von der Allgemeinverbindlicherklärung umfassten Rechtsnormen des Tarifvertrags sind in der Anlage abgedruckt.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Allgemeinverbindlicherklärung verbindlich ist, können von einer der Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Tarifvertrags gegen Erstattung der Selbstkosten (Papier- und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie Übersendungsporto) verlangen.
Unterzeichnet:
Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein
Tarifvertrag über die Vergütungen im Friseurhandwerk in Schleswig-Holstein
vom 09. Mai 2016
zwischen dem
Landesinnungsverband des Friseurhandwerks und der Kosmetiker Schleswig-Holstein, Sitz Niebüll, Emil-Nolde-Straße 25, 25899 Niebüll
einerseits
und der
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Nord, Dänische Straße 3-9, 24103 Kiel
andererseits
wird für das Friseurhandwerk in Schleswig-Holstein folgender Entgelt- und Auszubildenden- Tarifvertrag abgeschlossen.
§ 1 Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt
1. |
Räumlich: Für das Bundesland Schleswig-Holstein |
2. |
Fachlich: Für alle Betriebe des Friseurhandwerks und der Haarbearbeitung |
3. |
Persönlich: Für alle in Betrieben und Betriebsabteilungen des Friseurhandwerks beschäftigten Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden einschließlich der Teilzeitbeschäftigten sowie für Kosmetikauszubildende, die in Friseurbetrieben ausgebildet werden. |
§ 2 Entgeltstufen
Entgeltstufe I: |
Arbeitnehmer/innen nach der Berufsausbildung und bestandener Gesellenprüfung. |
Entgeltstufe II: |
Arbeitnehmer/innen mit bestandener Gesellenprüfung der/die überwiegend selbständig arbeitet. |
Entgeltstufe III: |
Arbeitnehmer/innen mit bestandener Meisterprüfung. |
Entgeltstufe IV: |
Arbeitnehmer/innen mit bestandener Meisterprüfung der/die als Geschäftsführer/innen, Betriebsleiter/innen oder Ausbilder/innen tätig ist oder diese Tätigkeit mit einer sonstigen Berechtigung (z.B. Ausnahmegenehmigung oder Ausübungsberechtigung) ausübt. Diese Entgeltstufe erfasst ebenso Arbeitnehmer/innen, die die Funktion des/der Betriebsleiters/in in Filialbetrieben ausüben. |
§ 3 (Stunden-)Lohnsätze
|
ab 01.08.2016 |
ab 01.01.2017 |
Entgeltstufe I |
8,90 € |
9,00 € |
Entgeltstufe II |
9,80 € |
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Entgeltstufe III |
11,50 € |
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Entgeltstufe IV |
14,50 € |
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§ 4 Ausbildungsvergütungen für Friseure/innen und Kosmetiker/innen
Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt (einschließlich der Berufsfachschulbesuche) 169 Stunden im Monat (39 Stunden in der Woche).
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ab 01.08.2016 |
1. Ausbildungsjahr |
370,-- € |
2. Ausbildungsjahr |
500,-- € |
3. Ausbildungsjahr |
600,-- € |
§ 5 Besitzstandwahrung
Durch Inkrafttreten dieses Tarifvertrages werden bestehende, für den/die einzelne/n Arbeitnehmer/in, Auszubildende/n günstigere individuel...