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Tarifvertrag über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk

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Informationen über diesen Tarifvertrag

TV Berufsausbildung, Schornsteinfegerhandwerk, Bundesrepublik, 06.09.2022 (AVE-Anfang: 01.01.2023; AVE-Ende: 31.12.2023)

Nummer: 213000100196

Klassifizierung: TV Berufsausbildung

Fachbereich: Schornsteinfegerhandwerk

Tarifgebiet: Bundesrepublik

Geltungsbereich: Auszubildende

Datum: 06. September 2022

Vorgänger: 2130001.00195

Nachfolger: 213000100198

AVE
AVE Anfang 01. Januar 2023
AVE Ende 31. Dezember 2023

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer B3 vom 09. März 2023

Bemerkung

a) Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
b) Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Schornsteinfegerhandwerk (Förderung der beruflichen Ausbildung)

Vom 28. Februar 2023

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) wird auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss der

Tarifvertrag über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk vom 6. September 2022

– kündbar mit Frist von sechs Monaten zum 30. Juni oder 31. Dezember eines Kalenderjahres, erstmals zum 31. Dezember 2023 –

abgeschlossen zwischen dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) –, Westerwaldstraße 6, 53757 Sankt Augustin, einerseits, und dem Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e. V. – Gewerkschaftlicher Fachverband –, Konrad-Zuse-Straße 19, 99...

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