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Tarifvertrag über die Berufsbildung im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik -

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Informationen über diesen Tarifvertrag

TV Berufsbildung, Dachdeckerhandwerk, Bundesrepublik, 08.11.1989, i.d.F. vom 26.06.1998 (AVE-Anfang: 01.07.1998; AVE-Ende: 30.06.1999)

Nummer: 14211.208

Klassifizierung: TV Berufsbildung

Fachbereich: Dachdeckerhandwerk

Tarifgebiet: Bundesrepublik

Geltungsbereich: Auszubildende

Datum: 08. November 1989

Vorgänger: 14211.194

Nachfolger: 14211.221

AVE
AVE Anfang 01. Juli 1998
AVE Ende 30. Juni 1999

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 35 vom 20. Februar 1999

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifvertragswerken für das Dachdeckerhandwerk

vom 8. Februar 1999

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuß die nachfolgend bezeichneten Tarifvertragswerke, nämlich

d) der Tarifvertrag über die Berufsbildung vom 8. November 1989 in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 18. März 1991, 1. August 1991, 13. Juni 1992, 24. Mai 1993, 23. Juni 1995, 30. September 1997 und 26. Juni 1998

für das Dachdeckerhandwerk in der Bundesrepublik Deutschland

mit Wirkung vom 1. Juli 1998 mit der weiter unten stehenden Einschränkung für allgemeinverbindlich erklärt.

Soweit Bestimmungen der Tarifvertragswerke auf Bestimmungen anderer Tarifverträge verweisen, erfaßt die Allgemeinverbindlicherklärung die verweisenden Bestimmungen nur, wenn und so...

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