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Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)

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Informationen über diesen Tarifvertrag

TV Sozialkassenverfahren, Baugewerbe, Bundesrepublik, 20.12.1999, i.d.F. vom 04.07.2002 (AVE-Anfang: 01.09.2002; AVE-Ende: 31.12.2002)

Nummer: 14001.952

Klassifizierung: TV Sozialkassenverfahren

Fachbereich: Baugewerbe

Tarifgebiet: Bundesrepublik

Geltungsbereich: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende

Datum: 20. Dezember 1999

Vorgänger: 14001.939

Nachfolger: 14001.975

AVE
AVE Anfang 01. September 2002
AVE Ende 31. Dezember 2002

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 218 vom 29. November 2002

Bemerkung

a) Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
b) Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifvertragswerken für das Baugewerbe

vom 30. Oktober 2002

Aufgrund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss die nachfolgend bezeichneten Tarifvertragswerke, nämlich

b) der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren vom 20. Dezember 1999 in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 1. Dezember 2000, 15. Mai 2001, 14. Dezember 2001, 27. Februar 2002 und 4. Juli 2002

für das Baugewerbe

mit Wirkung

zu Buchstabe b: vom 1. September 2002

mit den weiter unten stehenden Einschränkungen sowie dem dort aufgeführten Hinweis für allgemeinverbindlich erklärt.

Die Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifvertragswerke ergeht mit folgenden Maßgaben:

Erster Teil

Einschränkungen der Allgemeinverbindlicherklärung au...

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