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Tarifvertrag für die Bodenabfertigungsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen (TV bAV BVD)

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Informationen über diesen Tarifvertrag

TV Altersversorgung, Bodenabfertigungsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen, Bundesrepublik, 09.12.2024 (AVE-Anfang: 31.03.2025)

Nummer: 183009100008

Klassifizierung: TV Altersversorgung

Fachbereich: Bodenabfertigungsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen

Tarifgebiet: Bundesrepublik

Geltungsbereich: Arbeitnehmer und Auszubildende

Datum: 09. Dezember 2024

AVE
AVE Anfang 31. März 2025

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer B1 vom 08. August 2025

Bemerkung

Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für die Bodenabfertigungsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen (TV bAV BVD)

Vom 24. Juli 2025

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt aufgrund des § 5 Absatz 1, 2 und 7 des Tarifvertragsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1055) geändert worden ist, auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss

den Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung für die Bodenabfertigungsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen (TV bAV BVD) vom 9. Dezember 2024

– kündbar zum 31. Dezember 2028 –

abgeschlossen zwischen dem Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr (ABL) e. V., Kieshecker Weg 148, 40468 Düsseldorf, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, Leipziger Straße 51, 10117 Berlin und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin

mit Wirkung vom 31. März 2025

mit der unt...

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