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Spartentarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in militärischen Liegenschaften im Land Niedersachsen

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Informationen über diesen Tarifvertrag

Lohn-TV für militärische Liegenschaften, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Niedersachsen, 10.11.2021 (AVE-Anfang: 01.01.2022; AVE-Ende: 31.12.2023)

Nummer: 256000700061

Klassifizierung: Lohn-TV

Fachbereich: Wach- u. Sicherheitsgewerbe

Tarifgebiet: Niedersachsen

Geltungsbereich: Arbeiter

Datum: 10. November 2021

Vorgänger: 2560007.00057

Nachfolger: 256000700063

AVE
AVE Anfang 01. Januar 2022
AVE Ende 31. Dezember 2023

Fundstelle: Bundesanzeiger vom 18. Juli 2022

Bemerkung

a) Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
b) Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen

Vom 28. Juni 2022

Auf Grund des § 5 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2, 6 und 7 des Tarifvertragsgesetzes, dessen Absatz 1 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), dessen Absatz 2 durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1055) und dessen Absatz 7 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden sind, wird auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Niedersachsen

der Spartentarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in militärischen Liegenschaften im Land Niedersachsen vom 10. November 2021

– erstmals kündbar zum 31. Dezember 2023 –

abgeschlossen zwischen dem

BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, Landesgruppe Niedersachsen, Am Weidenring 56, 61352 Bad Homburg v. d. H.,

und

ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesverband Niedersachsen-Bremen, Goseriede 10, 30159 Hannover,

mit Wirkung vom 1. Januar 2022 mit den weiter unten stehenden Einschränkungen für allgemeinverbindlich erklärt.

Geltungsbereich des Tarifvertrags:

räumlich: für das Land Niedersachsen

fachlich: für alle Betriebe, die Sicherheitsdienstleistungen in militärischen Liegenschaften für Dritte erbringen. Betriebe im Sinne dieses Tarifvertrags sind auch selbständige Betriebsabteilungen. Als selbständige Betriebsabteilung gilt auch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern eines Betriebs, die außerhalb des Betriebs Sicherheitsdienstleistungen erbringt.

persönlich: für alle Arbeitnehmer, die Sicherheitsdienstleistungen in militärischen Liegenschaften für Dritte erbringen, dem Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBw) unterliegen und im räumlichen Geltungsbereich dieses Lohntarifvertrags eingesetzt werden.

Die Berufsbezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.

Die Allgemeinverbindlicherklärung wird wie folgt eingeschränkt:

a) Von der Allgemeinverbindlichkeit werden ausgenommen

  • § 5 Nummer 8,
  • § 9 Nummer 1,
  • § 10,
  • § 14,
  • die Protokollnotizen.

b) § 13 Ausschlussfristen bezieht sich nur auf diesen Spartentarifvertrag.

Der Tarifvertrag ist mit Ausnahme der von der Allgemeinverbindlicherklärung ausgenommenen Rechtsnormen in der Anlage abgedruckt.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Allgemeinverbindlicherklärung verbindlich ist, können von einer der Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Tarifvertrags gegen Erstattung der Selbstkosten (Papier- und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie das Übersendungsporto) verlangen.

Unterzeichnet:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Spartentarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in militärischen Liegenschaften im Land Niedersachsen

vom 10. November 2021

gültig mit Wirkung ab 1. Januar 2022

Zwischen dem

BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT (BDSW),

Landesgruppe Niedersachsen

- einerseits -

und

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di),

vertreten durch die Landesbezirksleitung Niedersachsen-Bremen,

Goseriede 10, 30159 Hannover

- andererseits -

wird folgender Spartentarifvertrag abgeschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

Dieser Tarifvertrag gilt

räumlich: für das Land Niedersachsen

fachlich: für alle Betriebe, die Sicherheitsdienstleistungen in militärischen Liegenschaften für Dritte erbringen. Betriebe im Sinne dieses Tarifvertrages sind auch selbständige Betriebsabteilungen. Als selbständige Betriebsabteilung gilt auch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern eines Betriebes, die außerhalb des Betriebes Sicherheitsdienstleistungen erbringt.

persönlich: für alle Arbeitnehmer, die Sicherheitsdienstleistungen in militärischen Liegenschaften für Dritte erbringen, dem UZwGBw unterliegen und im räumlichen Geltungsbereich dieses Lohntarifvertrages eingesetzt werden.

Die Berufsbezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.

§ 2 Stundengrundlöhne

    01.01.2022-31.12.2022
    Lohn bis 6 Monate in € Lohn ab 7. Monat in €
1.

S...

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