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SGB XII - Sozialhilfe / Anlage (zu § 28) Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro

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Anlage (zu § 28) Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro

gültig ab Regelbedarfsstufe 1 Regelbedarfsstufe 2 Regelbedarfsstufe 3 Regelbedarfsstufe 4 Regelbedarfsstufe 5 Regelbedarfsstufe 6
1. Januar 2011 364 328 291 287 251 215
1. Januar 2012 374 337 299 287 251 219
1. Januar 2013 382 345 306 289 255 224
1. Januar 2014 391 353 313 296 261 229
1. Januar 2015 399 360 320 302 267 234
1. Januar 2016 404 364 324 306 270 237
1. Januar 2017 409 368 327 311 291 237
1. Januar 2018[1] 416[2] 374[3] 332[4] 316[5] 296[6] 240[7]
1. Januar 2019[8] 424[9] 382[10] 339[11] 322[12] 302[13] 245[14]

Regelbedarfsstufe 1:

Für jede erwachsene Person, die in einer Wohnung nach § 42a Absatz 2 Satz 2 lebt und für die nicht Regelbedarfsstufe 2 gilt.

Regelbedarfsstufe 2:

Für jede erwachsene Person, wenn sie in einer Wohnung nach § 42a Absatz 2 Satz 2 mit einem Ehegatten oder Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft mit einem Partner zusammenlebt.

Regelbedarfsstufe 3:

Für eine erwachsene Person, deren notwendiger Lebensunterhalt sich nach § 27b bestimmt.

Regelbedarfsstufe 4:

Für eine Jugendliche oder einen Jugendlichen vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Regelbedarfsstufe 5:

Für ein Kind vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Regelbedarfsstufe 6:

Für ein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.

[1] Ergänzt durch Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018, BGBl I 2017, S. 3767.
[2] Ergänzt durch Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018, BGBl I 2017, S. 3767.
[3] Ergänzt durch Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018, BGBl I 2017, S. 3767.
[4] Ergänzt durch Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018, BGBl I 2017, S. 3767.
[5] Ergänzt durch Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018, BGBl I 2017, S. 3767.
[6] Ergänzt durch Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018, BGBl I 2017, S. 3767.
[7] Ergänzt durch Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018, BGBl I 2017, S. 3767.
[8] Ergänzt durch Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2019, BGBl I 2018, S. 1766.
[9] Ergänzt durch Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2019, BGBl I 2018, S. 1766.
[10] Ergänzt durch Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2019, BGBl I 2018, S. 1766.
[11] Ergänzt durch Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2019, BGBl I 2018, S. 1766.
[12] Ergänzt durch Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2019, BGBl I 2018, S. 1766.
[13] Ergänzt durch Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2019, BGBl I 2018, S. 1766.
[14] Ergänzt durch Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2019, BGBl I 2018, S. 1766.

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