Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

SGB XII - Sozialhilfe / § 31 Einmalige Bedarfe

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

(1) Leistungen zur Deckung von Bedarfen [1]für

 

1.

Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,

 

2.

Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie

 

3.

Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten

werden gesondert erbracht.

 

(2) 1Einer Person, die Sozialhilfe beansprucht (nachfragende Person), werden, auch wenn keine Regelsätze zu gewähren sind, für einmalige Bedarfe nach Absatz 1 Leistungen erbracht, wenn sie diese nicht aus eigenen Kräften und Mitteln vollständig decken kann. 2In diesem Falle kann das Einkommen berücksichtigt werden, das sie innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden worden ist.

 

(3) 1Die Leistungen nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 können als Pauschalbeträge erbracht werden. 2Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.

[1] Eingefügt durch Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften vom 21.12.2015. Anzuwenden ab 01.01.2016.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Krankengeld (Zusammentreffen mit Rente)
    350
  • Pflegegeld (Pflegeversicherung) / 2.3 Sterbemonat
    180
  • Ruhen des Leistungsanspruchs (Krankenversicherung) / 7 Beitragsrückstände
    105
  • Freiwillige Krankenversicherung (Sozialhilfeempfänger)
    95
  • Wohngeld / 3.4.2 Abzugs-/Freibeträge
    73
  • Sperrzeit (Tatbestände) / 2.3 Kausalität und schuldhafte Herbeiführung der Arbeitslosigkeit
    72
  • Krankengeld (Berechnung und Zahlung) / 3.2 Rückwirkende Erhöhung des Arbeitsentgelts
    60
  • Aufhebung von Verwaltungsakten
    49
  • Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern / 4.2 Verjährung
    49
  • Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
    47
  • Anschlussrehabilitation / 4.4 Frist
    41
  • Zeitrente / 1.3 Befristung bei Arbeitsmarktrenten
    41
  • Kinderzuschlag / 2.2 Berücksichtigung von Vermögen
    40
  • Jansen, SGG § 83 Widerspruch
    38
  • Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern / 1.4 Unzuständiger Leistungsträger
    35
  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand / 1 Verwaltungsverfahren
    34
  • Beratungseinsatz (Pflegeversicherung) / 3.4.2 Folgen bei fehlendem Beratungseinsatz
    32
  • Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag (für Rentner) / 2 Privat versicherte Rentner
    30
  • Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2 Personenkreis
    25
  • Versicherungspflicht von Pflegepersonen in der Rentenver ... / 4.3 Fortbestand der Versicherungspflicht bei Unterbrechung der Pflege
    25
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt SGB Office Professional
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Sozialwesen
Rechtsprechung: Antragstellung und Kenntnis im Sozialhilferecht
Justizia Juristen Rechtsprechung Klagen Kanzlei
Bild: AdobeStock

Sozialhilfe soll Menschen in Not einen einfachen Zugang zu lebensnotwendigen Leistungen bieten. Doch die unklare Definition des Kenntnisgrundsatzes im Sozialhilferecht sorgt für Unsicherheit. Ein Urteil des LSG Baden-Württemberg zeigt die Herausforderungen bei der Feststellung des Leistungsbeginns.


So geht's: Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Bild: Haufe Shop

Förderprojekte spielen in der sozialen Arbeit eine entscheidende Rolle. Mit diesem Buch finden Sie sich im „Förderdschungel“ zurecht und bauen erfolgreich ein Fördermittelmanagement auf. Die Autorin bietet mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Beispielen alles für eine gelungene Projektumsetzung.


Einmalige Bedarfe
Einmalige Bedarfe

Zusammenfassung Begriff Für bestimmte Bedarfe, die nicht vom Regelbedarf umfasst sind, können einmalige Leistungen gewährt werden. Dazu gehört die Erstausstattung für eine Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, für Bekleidung, bei Schwangerschaft ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Zum Sozialwesen Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Anwaltssoftware
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren