Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

SGB XI - Soziale Pflegeversicherung / § 85 Pflegesatzverfahren

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

(1) Art, Höhe und Laufzeit der Pflegesätze werden zwischen dem Träger des Pflegeheimes und den Leistungsträgern nach Absatz 2 vereinbart.

 

(2) 1Parteien der Pflegesatzvereinbarung (Vertragsparteien) sind der Träger des einzelnen zugelassenen Pflegeheimes sowie

 

1.

die Pflegekassen oder sonstige Sozialversicherungsträger,

 

2.

die für die Bewohner des Pflegeheimes zuständigen Träger der Sozialhilfe sowie

 

3.

die Arbeitsgemeinschaften der unter Nummer 1 und 2 genannten Träger,

soweit auf den jeweiligen Kostenträger oder die Arbeitsgemeinschaft im Jahr vor Beginn der Pflegesatzverhandlungen jeweils mehr als fünf vom Hundert der Berechnungstage des Pflegeheimes entfallen. 2Die Pflegesatzvereinbarung ist für jedes zugelassene Pflegeheim gesondert abzuschließen; § 86 Abs. 2 bleibt unberührt. 3Die Vereinigungen der Pflegeheime im Land, die Landesverbände der Pflegekassen sowie der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. im Land können sich am Pflegesatzverfahren beteiligen.

 

(3) 1Die Pflegesatzvereinbarung ist im voraus, vor Beginn der jeweiligen Wirtschaftsperiode des Pflegeheimes, für einen zukünftigen Zeitraum (Pflegesatzzeitraum) zu treffen. 2Das Pflegeheim hat Art, Inhalt, Umfang und Kosten der Leistungen, für die es eine Vergütung beansprucht, durch Pflegedokumentationen und andere geeignete Nachweise rechtzeitig vor Beginn der Pflegesatzverhandlungen darzulegen; es hat außerdem die schriftliche Stellungnahme der nach heimrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Interessenvertretung der Bewohnerinnen und Bewohner beizufügen. 3Soweit dies zur Beurteilung seiner Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit im Einzelfall erforderlich ist, hat das Pflegeheim auf Verlangen einer Vertragspartei zusätzliche Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen. 4Hierzu gehören auch pfle...

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Jansen, SGG § 86b Anordnung des sofortigen Vollzugs / 2.2.2.3 Prozessvoraussetzungen
    1
  • Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation (KV) / 3.3 Leistungserbringer
    0
  • Jansen, SGB VI § 127a Verbindungsstelle für Leistungen bei Invalidität, bei Alter und an Hinterbliebene sowie für Vorruhestandsleistungen
    0
  • Jansen, SGB VI § 242a Witwenrente und Witwerrente
    0
  • Jansen, SGG § 144 Berufungsvoraussetzung / 2.1 Regelungsgehalt des Abs. 1
    0
  • Jansen, SGG § 56a Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfah ... / 1.1 Entstehung der Norm
    0
  • Jansen, SGG § 65a Elektronische Dokumente / 2.9.2 Anwendungsbereich
    0
  • Jung, SGB VIII § 76 Beteiligung anerkannter Träger der f ... / 1 Allgemeines
    0
  • Jung, SGB VIII § 18 Beratung und Unterstützung bei der A ... / 2.2 Beratung/Unterstützung bei Unterhaltsansprüchen des Kindes (Abs. 1 Nr. 1 2. Fall)
    0
  • Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben der Jugendhilfe / 2.7 Andere Aufgaben
    0
  • Jung, SGB VIII § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer / 1.5 Betanet und Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
    0
  • Jansen/Sommer, SGB I § 17 Ausführung der Sozialleistungen / 1 Allgemeines
    0
  • Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2.5 Darlehen bei Ausbildung (Abs. 5)
    0
  • Sauer, SGB III § 87 Kinderbetreuungskosten / 0 Rechtsentwicklung
    0
  • SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung / §§ 114 - 135 Elfter Abschnitt [Für 2016: Neunter Abschnitt; Vom 03.12.2011 bis 31.12.2015: ACHTER ABSCHNITT; Bis 02.12.2011: NEUNTER ABSCHNITT] Übergangsvorschriften [Vom 02.04.2009 bis 02.12.2011: Übergangs- und Außerkrafttretensvorschriften; Bis 01.04.2009: Übergangsvorschriften]
    0
  • Soldatenversorgung / 2 Leistungsarten
    0
  • Sommer, SGB V § 334 Anwendungen der Telematikinfrastruktur
    0
  • Sommer, SGB V § 130a Rabatte der pharmazeutischen Untern ... / 0 Rechtsentwicklung
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt SGB Office Professional
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Sozialwesen
So geht's: Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Bild: Haufe Shop

Förderprojekte spielen in der sozialen Arbeit eine entscheidende Rolle. Mit diesem Buch finden Sie sich im „Förderdschungel“ zurecht und bauen erfolgreich ein Fördermittelmanagement auf. Die Autorin bietet mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Beispielen alles für eine gelungene Projektumsetzung.


LSG Baden-Württemberg L 4 P 1544/14 KL
LSG Baden-Württemberg L 4 P 1544/14 KL

  Entscheidungsstichwort (Thema) Soziale Pflegeversicherung. Festsetzung der Vergütung stationärer Pflegeleistungen eines Pflegeheims durch Schiedsspruch. Überprüfung. Zuschlag für die Einräumung einer Gewinnerzielungsmöglichkeit. keine Anknüpfung an die ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Sozialwesen Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren