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SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung / § 64 Rentenformel für Monatsbetrag der Rente

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Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn

 

1.

die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte,

 

2.

der Rentenartfaktor und

 

3.

der aktuelle Rentenwert

mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden.

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