Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung / § 340 Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

(1) 1Die Länder bestimmen

 

1.

die Stellen, die für die Ausgabe elektronischer Heilberufsausweise und elektronischer Berufsausweise zuständig sind und

 

2.

die Stellen, die bestätigen, dass eine Person

 

a)

befugt ist,

aa)

einen der in den §§ 352, 356, 357, 359 und 361 erfassten Berufe im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszuüben oder

bb)

die Berufsbezeichnung im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu führen, wenn für einen der in den §§ 352, 356, 357, 359 und 361 genannten Berufe lediglich das Führen der Berufsbezeichnung geschützt ist oder

 

b)

zu den weiteren zugriffsberechtigten Personen nach den §§ 352, 356, 357, 359 und 361 gehört,

 

3.

die Stellen, die für die Ausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen an Angehörige der Berufsgruppen nach Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und Buchstabe b zuständig sind und

 

4.

die Stellen, die bestätigen, dass eine Leistungserbringerinstitution berechtigt ist, eine Komponente zur Authentifizierung nach Nummer 3 zu erhalten.

2Berechtigt im Sinne von Satz 1 Nummer 4 sind Leistungserbringerinstitutionen, mit denen nach diesem Buch oder nach dem Elften Buch Verträge zur Leistungserbringung bestehen; bis die Stellen und das Verfahren eingerichtet sind, jedoch längstens bis zum 30. Juni 2023, kann der Nachweis der Berechtigung einer Leistungserbringerinstitution auch gegenüber den Stellen nach Satz 1 Nummer 3 durch Vorlage des Vertrages zur Leistungserbringung oder durch Vorlage einer Bestätigung der vertragsschließenden Kasse oder eines Landesverbandes der vertragsschließenden Kasse erbracht werden.

 

(2) Abweichend von einer Bestimmung durch die Länder nach Absatz 1 kann für die Betriebe der Handwerke nach den Nummern 33 bis 37 der Anlage A zur Handwerksordnung die Zuständigkeit nach Absatz 1 Satz 1 a...

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Jung, SGB VIII § 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und ... / 1 Allgemeines
    1
  • Versicherungspflicht (Unfallversicherung) / 1 Versicherte Personen kraft Gesetzes
    1
  • Antragspflichtversicherung (Selbstständige) / 3.2 Ausnahme zum Beginn der Antragsfrist
    0
  • Antragspflichtversicherung (Sozialleistungsbezieher/Arbe ... / 4.3 Arbeitsunfähigkeit/Leistungen zur Teilhabe ohne Anspruch auf Krankengeld
    0
  • Jansen, SGB X § 68 Übermittlung für Aufgaben der Polizei ... / 2.4.2 Empfänger
    0
  • Jansen, SGB IV § 75 Verpflichtungsermächtigungen
    0
  • Jansen, SGB IV § 83 Anlegung der Mittel / 1 Allgemeines
    0
  • Jansen, SGB VI § 287d Erstattungen in besonderen Fällen / 2.1 Erstattungen im Beitrittsgebiet
    0
  • Jansen, SGB VI § 310b Neufeststellung von Renten mit übe ... / 1 Allgemeines
    0
  • Jansen, SGB VI § 90 Witwenrente und Witwerrente nach dem ... / 2.3.2 Anspruch auf wiederaufgelebte Witwen-/Witwerrente
    0
  • Jansen, SGG § 128 Entscheidung nach freier Überzeugung / 2.2.6.3 Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses
    0
  • Jansen, SGG § 184 Pauschgebühr / 2.1 Anwendungsbereich
    0
  • Jansen, SGG § 202 Anwendung des GVG und der ZPO / 2 Rechtspraxis
    0
  • Jansen / Sommer, SGB I § 71 Überleitungsvorschrift zur Übertragung, Verpfändung und Pfändung
    0
  • Jung, SGB VIII § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendl ... / 1 Allgemeines
    0
  • Jung, SGB VIII § 74 Förderung der freien Jugendhilfe / 1.4 Aufbau der Vorschrift
    0
  • Jung, SGB VIII § 83 Aufgaben des Bundes, Bundesjugendkuratorium
    0
  • Jung, SGB XII § 11 Beratung und Unterstützung / 2.2 Gesellschaftliches Engagement, Budgetberatung
    0
  • Jung, SGB XII § 117 Pflicht zur Auskunft / 2.5 Auskunftspflicht des Arbeitgebers (Abs. 4)
    0
  • Jung, SGB VIII § 18 Beratung und Unterstützung bei der A ... / 5 Literatur
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt SGB Office Professional
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Sozialwesen
So geht's: Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Bild: Haufe Shop

Förderprojekte spielen in der sozialen Arbeit eine entscheidende Rolle. Mit diesem Buch finden Sie sich im „Förderdschungel“ zurecht und bauen erfolgreich ein Fördermittelmanagement auf. Die Autorin bietet mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Beispielen alles für eine gelungene Projektumsetzung.


Sommer, SGB V § 340 Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen
Sommer, SGB V § 340 Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen

0 Rechtsentwicklung  Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Sozialwesen Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren