Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung / § 232 Beitragspflichtige Einnahmen unständig Beschäftigter

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

(1) 1Für unständig Beschäftigte ist als beitragspflichtige Einnahmen ohne Rücksicht auf die Beschäftigungsdauer das innerhalb eines Kalendermonats erzielte Arbeitsentgelt bis zur Höhe von einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 zugrunde zu legen.[2] 2Die §§ 226 und 228 bis 231 dieses Buches sowie § 23a des Vierten Buches gelten.

 

(2) 1Bestanden innerhalb eines Kalendermonats mehrere unständige Beschäftigungen und übersteigt das Arbeitsentgelt insgesamt die genannte monatliche Bemessungsgrenze nach Absatz 1, sind bei der Berechnung der Beiträge die einzelnen Arbeitsentgelte anteilmäßig nur zu berücksichtigen, soweit der Gesamtbetrag die monatliche Bemessungsgrenze nicht übersteigt. 2Auf Antrag des Mitglieds oder eines Arbeitgebers verteilt die Krankenkasse die Beiträge nach den anrechenbaren Arbeitsentgelten.

 

(3) Unständig ist die Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache befristet zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag befristet ist.

[1] Anzuwenden ab 01.01.2003.
[2] 1/12 ab 1.1.2025: 5.512,50 EUR.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Krankengeld (Zusammentreffen mit Rente)
    133
  • Ruhen des Leistungsanspruchs (Krankenversicherung) / 7 Beitragsrückstände
    33
  • Jansen, SGG § 83 Widerspruch
    31
  • Sperrzeit (Tatbestände) / 2.3 Kausalität und schuldhafte Herbeiführung der Arbeitslosigkeit
    28
  • Jansen, SGG § 88 Untätigkeitsklage / 2.1 Zulässigkeit der Untätigkeitsklage
    22
  • Krankengeld (Sonderfälle bei Berechnung) / 3 Flexible Arbeitszeitregelung
    22
  • Krankengeld (Berechnung und Zahlung) / 3.2 Rückwirkende Erhöhung des Arbeitsentgelts
    21
  • Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern / 4.2 Verjährung
    20
  • Pflegegeld (Pflegeversicherung) / 2.3 Sterbemonat
    20
  • Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
    19
  • Garantenstellung (strafrechtlich)
    18
  • Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2 Personenkreis
    18
  • Verwaltungsvereinbarung über die generelle Beauftragung der Krankenkassen durch die Unfallversicherungsträger zur Berechnung und Auszahlung des Verletzten- und Kinderverletztengeldes nach § 189 SGB VII i. V. m. §§ 88 ff. SGB X
    18
  • Beitragspflichtige Einnahmen freiwillig Krankenversicherter / 2 Geringfügig entlohnt Beschäftigte
    17
  • Widerspruchsverfahren
    17
  • Beitragspflichtige Einnahmen freiwillig Krankenversicherter / 4 Beamtenbesoldung
    16
  • Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber / 4 Lohnkostenzuschüsse der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
    16
  • Aufhebung von Verwaltungsakten
    14
  • Jansen, SGG § 105 Gerichtsbescheid / 2.3 Verfahren
    14
  • Mehrbedarf (Sozialhilfe)
    14
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt SGB Office Professional
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Sozialwesen
Lohnnebenkosten: Neue Sozialversicherungsrechengrößen sorgen für Mehraufwand
Burnout erschöpft
Bild: Pexels/cup of couple

Die Beiträge zur Sozialversicherung sind ein wesentlicher Teil der Lohnnebenkosten und mit ursächlich für deren progressive Entwicklung. Durch die neuen Sozialversicherungsrechengrößen steigen die Personalkosten und der Verwaltungsaufwand.


Märzklausel einfach erklärt: Richtige Zuordnung von Einmalzahlungen
Abakus Rechenbeispiel
Bild: Alicja / Pixabay

Überschreiten Einmalzahlungen von Januar bis März eines Jahres im Auszahlungsmonat zusammen mit dem laufenden Arbeitsentgelt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG), so gilt: Sie sind in einem ersten Schritt mit den im laufenden Jahr erzielten bisher beitragspflichtigen Arbeitsentgelten abzugleichen.


So geht's: Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Bild: Haufe Shop

Förderprojekte spielen in der sozialen Arbeit eine entscheidende Rolle. Mit diesem Buch finden Sie sich im „Förderdschungel“ zurecht und bauen erfolgreich ein Fördermittelmanagement auf. Die Autorin bietet mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Beispielen alles für eine gelungene Projektumsetzung.


Sozialversicherungswerte 2025 - Beitrags- und Versicherungsrecht
SV-Werte 2025 - Beitrags- und Versicherungsrecht
Bild: Haufe Online Redaktion

Nachdem der Bundesrat der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 zugestimmt hat, stehen die endgültigen Sozialversicherungswerte im Versicherungs- und Beitragsrecht für das Jahr 2025 fest. Die entsprechenden Rechengrößen werden jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.


SGB VI - Gesetzliche Renten... / § 163 Sonderregelung für beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter
SGB VI - Gesetzliche Renten... / § 163 Sonderregelung für beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter

  (1) 1Für unständig Beschäftigte ist als beitragspflichtige Einnahmen ohne Rücksicht auf die Beschäftigungsdauer das innerhalb eines Kalendermonats erzielte Arbeitsentgelt bis zur Höhe der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze[2] zugrunde zu legen. ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Zum Sozialwesen Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Anwaltssoftware
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren