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Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments un ... / Teil III ANALYSE DES WIRTSCHAFTLICHEN POTENZIALS FÜR EINE EFFIZIENTE WÄRME- UND KÄLTEVERSORGUNG

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9.

Für das gesamte nationale Hoheitsgebiet ist anhand der in Artikel 25 Absatz 3 genannten Kosten-Nutzen-Analyse eine Analyse des wirtschaftlichen Potenzials[1] verschiedener Wärme- und Kälteversorgungstechnologien durchzuführen; dabei sind alternative Szenarien für auf erneuerbaren Energien basierende oder effizientere Wärme- und Kälteversorgungstechnologien zu ermitteln, wobei gegebenenfalls zwischen Energie aus fossilen Energieträgern und Energie aus erneuerbaren Quellen zu unterscheiden ist.

Die folgenden Technologien sollten berücksichtigt werden:

a)

Industrieabwärme und -kälte;

b)

Abfallverbrennung;

c)

hocheffiziente KWK;

d)

erneuerbare Energiequellen, z. B. Geothermie, Solarthermie und Biomasse, die nicht für die hocheffiziente KWK genutzt werden;

e)

Wärmepumpen;

f)

Verringerung der Wärme- und Kälteverluste bestehender Fernwärme- bzw. –kältenetze;

g)

Fernwärme- und Fernkältesysteme.

10.

Die Analyse des wirtschaftlichen Potenzials umfasst folgende Schritte und Erwägungen:

a)

Erwägungen:

i)

Die Kosten-Nutzen-Analyse gemäß Artikel 25 Absatz 3 muss eine wirtschaftliche Analyse, die sozioökonomischen und ökologischen Faktoren[2] Rechnung trägt, sowie eine finanzielle Analyse, in der die Projekte aus Investorensicht bewertet werden, umfassen, wobei sowohl bei der wirtschaftlichen als auch bei der finanziellen Analyse der Kapitalwert (Net Present Value) als Bewertungskriterium zu nutzen ist;

ii)

das Grundlagenszenario sollte als Ausgangspunkt dienen und trägt den bestehenden strategischen Maßnahmen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser umfassenden Bewertung[3] Rechnung; dabei wird eine Verbindung zu den gemäß Teil I und Teil II Nummer 6 dieses Anhangs erhobenen Daten hergestellt;

iii)

Alternativen zum Grundlagenszenario müssen den Zielen der Verordnung (EU) 2018/1999 in den Bereic...

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