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Richtlinie (EU) 2015/2060 des Rates vom 10. November 2015 zur Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen

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[Vorspann]

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 115,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,

gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Ausgehend von dem auf der Tagung des Europäischen Rates vom 20. Juni 2000 erreichten Konsens, dass der Informationsaustausch zu Steuerzwecken auf breitestmöglicher Basis erfolgen sollte, wird die Richtlinie 2003/48/EG des Rates[1] in den Mitgliedstaaten seit dem 1. Juli 2005 mit dem Ziel angewandt, dass Erträge, die in einem Mitgliedstaat im Wege von Zinszahlungen an wirtschaftliche Eigentümer, die natürliche Personen und in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, erzielt werden, nach den Rechtsvorschriften dieses letzteren Mitgliedstaats effektiv besteuert werden können, sodass Verzerrungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten, die nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar wären, vermieden werden.

(2) Die weltweite Dimension der Herausforderungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitendem Steuerbetrug und grenzüberschreitender Steuerhinterziehung ist auf globaler Ebene und innerhalb der Union im Mittelpunkt des Interesses. Nationale Steuereinahmen werden durch nicht gemeldete und nicht besteuerte Einkünfte beträchtlich geschmälert. Am 22. Mai 2013 hat der Europäische Rat die laufenden Bemühungen im Rahmen der G8, der G20 und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Ausarbeitung eines globalen Standards begrüßt.

(3) Die Richtlinie 2011/16/EU des Rates[2] sieht einen verpflichtenden ...

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