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Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und de ... / Art. 10 - 27 KAPITEL II VORSCHRIFTEN FÜR DIE IN ANHANG I AUFGEFÜHRTEN TÄTIGKEITEN

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Art. 10 Geltungsbereich

Dieses Kapitel gilt für die Tätigkeiten, die in Anhang I aufgelistet sind und bei denen gegebenenfalls die in dem genannten Anhang festgelegten Kapazitätsschwellen erreicht werden.

Art. 11 Allgemeine Prinzipien der Grundpflichten der Betreiber

Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit die Anlage nach folgenden Prinzipien betrieben wird:

 

a)

Es werden alle geeigneten Vorsorgemaßnahmen gegen Umweltverschmutzungen getroffen;

 

b)

die besten verfügbaren Techniken werden angewandt;

 

c)

es werden keine erheblichen Umweltverschmutzungen verursacht;

 

d)

die Erzeugung von Abfällen wird gemäß der Richtlinie 2008/98/EG vermieden;

 

e)

falls Abfälle erzeugt werden, werden sie entsprechend der Prioritätenfolge und im Einklang mit der Richtlinie 2008/98/EG zur Wiederverwendung vorbereitet, recycelt, verwertet oder, falls dies aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, beseitigt, wobei Auswirkungen auf die Umwelt vermieden oder vermindert werden;

 

f)

Energie wird effizient verwendet, und die Nutzung und Erzeugung erneuerbarer Energie wird nach Möglichkeit vorangetrieben;

f)

Energie wird effizient verwendet;

 

fa)

materielle Ressourcen und Wasser werden effizient verwendet, einschließlich durch Wiederverwendung;

 

fb)

ein Umweltmanagementsystem gemäß Artikel 14a wird umgesetzt.

 

g)

es werden die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um Unfälle zu verhindern und deren Folgen zu begrenzen;

 

h)

bei einer endgültigen Stilllegung werden die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um jegliche Gefahr einer Umweltverschmutzung zu vermeiden und den in Artikel 22 beschrieben en zufrieden stellenden Zustand des Betriebsgeländes wiederherzustellen.

Art. 12 Genehmigungsantrag

 

(1) Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit ein Genehmigungsantrag eine Beschreibung von Folgen dem enthält:

 

a)

Anlage sowie Art und Umfang ihrer Tätigkeiten;

 

b...

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