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Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und de ... / TEIL 6 Auf einem internen Modell beruhende Methode

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[Ohne Titel]

1.

Bei entsprechender Genehmigung der zuständigen Behörden kann ein Kreditinstitut auf ein internes Modell zurückgreifen, um den Forderungswert für die Geschäfte unter Teil 2 Nummer 2 Ziffer i oder für die Geschäfte unter Teil 2 Nummer 2 Ziffern ii, iii und iv oder für die Geschäfte unter Teil 2 Nummer 2 Ziffern i bis iv zu berechnen. In all diesen Fällen können auch die Geschäfte unter Teil 2, Nummer 2 Ziffer v einbezogen werden. Unbeschadet Teil 2, Nummer 1, Unterabsatz zwei, können Kreditinstitute beschließen, Geschäfte mit unerheblichem Umfang und Risiko von dieser Methode auszunehmen. Zur Anwendung dieser Methode muss das Kreditinstitut die nachstehend in diesem Teil festgelegten Anforderungen erfüllen.

2.

Die Einführung des internen Models kann die Einführung in Abhängigkeit von der Zustimmung der zuständigen Behörden schrittweise von einer Forderungsklasse zur nächsten erfolgen, und während dieser Zeit kann das Kreditinstitut die unter Teil 3 oder Teil 5 genannten Methoden anwenden. Unbeschadet des Rests dieses Teils sind Kreditinstitute nicht gezwungen ein bestimmtes Model anzuwenden.

3.

Alle OTC-Derivatgeschäfte und Geschäfte mit langer Abwicklungsfrist für die ein Kreditinstitut keine Genehmigung zur Anwendung des internen Modells erhalten hat, wendet das Kreditinstitut die Methoden gemäß Teil 3 oder Teil 5 an. Eine dauerhafte parallele Verwendung dieser beiden Methoden innerhalb einer Gruppe ist zulässig. Eine parallele Verwendung dieser beiden Methoden innerhalb einer rechtlichen Einheit ist nur zulässig, wenn eine der Methoden für die unter Teil 5 Nummer 19 aufgeführten Fälle angewandt wird.

4.

Kreditinstituten, denen die Verwendung der internen Models gestattet wurde, dürfen nicht zu Verwendung der unter Teil 3 und Teil 5 genannten Methoden zurückkehren, es se...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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