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Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und de ... / TEIL 1 Risikogewichte

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1. FORDERUNGEN AN ZENTRALSTAATEN ODER ZENTRALBANKEN

1.1. Behandlung

 

1.

Unbeschadet der Nummern 2 bis 7 wird Forderungen Zentralstaaten und Zentralbanken ein Risikogewicht von 100 % zugewiesen.

 

2.

Vorbehaltlich Nummer 3 werden Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken, für die ein Rating einer anerkannten Ratingagentur vorliegt, ein Risikogewicht nach Tabelle 1 entsprechend der von den zuständigen Behörden vorgenommenen Zuordnung der Ratings anerkannter Ratingagenturen zu den sechs Bonitätsstufen zugewiesen.

Tabelle 1
Bonitätsstufe 1 2 3 4 5 6
Risikogewicht 0 % 20 % 50 % 100 % 100 % 150 %
 

3.

Den Forderungen an die Europäische Zentralbank wird ein Risikogewicht von 0 % zugewiesen.

1.2. Forderungen in der Landeswährung des Kreditnehmers

 

4.

Den Forderungen an den eigenen Zentralstaat und die Zentralbanken der Mitgliedstaaten wird ein Risikogewicht von 0 % zugewiesen, sofern die Forderungen auf die Landeswährung jenes Zentralstaats und jener Zentralbank lauten und in dieser Währung refinanziert sind.

 

5.

Sehen die zuständigen Behörden eines Drittlandes, dessen aufsichtliche und regulatorische Vorschriften jenen der Gemeinschaft mindestens gleichwertig sind, für Forderungen an ihren Zentralstaat und ihre Zentralbank, die auf die Landeswährung dieses Drittlandes lauten und in dieser Währung refinanziert sind, ein niedrigeres Risikogewicht vor als nach den Nummern 1 und 2, so können die Mitgliedstaaten ihren Kreditinstituten gestatten, diese Forderungen auf dieselbe Weise zu behandeln.

1.3. Gebrauch der Ratings von Exportversicherungsagenturen

 

6.

Ratings einer Exportversicherungsagentur werden von den zuständigen Behörden anerkannt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

 

a)

Es handelt sich um die Konsensländerklassifizierung von Exportversicherungsagenturen, die die OECD-"Vereinbarung über die Leitlinien für öffentlich unterstützte Exportkredite" anerkannt haben.

 

b)

Die Exportversicherungsagentur veröffentlicht ihre Ratings, wendet die ...

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