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Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und de ... / 2. RISIKOQUANTIFIZIERUNG

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[Vorspann]

43.

Bei der Ermittlung der Risikoparameter für bestimmte Ratingklassen oder -pools halten die Kreditinstitute folgende Vorgaben ein:

2.1. Ausfalldefinition

44.

Der "Ausfall" eines bestimmten Schuldners gilt als eingetreten, wenn mindestens einer der beiden nachstehenden Sachverhalte erfüllt ist:

a)

Das Kreditinstituterachtet es als unwahrscheinlich, dass der Schuldner seinen Kreditverpflichtungen gegenüber dem Kreditinstitut, seinem Mutterunternehmen oder seinen Tochterunternehmen in voller Höhe nachkommen wird, ohne dass das Kreditinstitut auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (soweit vorhanden) zurückgreift.

b)

Eine wesentliche Verbindlichkeit des Schuldners gegenüber dem Kreditinstitut, seinem Mutterunternehmen oder seinen Tochterunternehmen ist mehr als 90 Tage überfällig.

Bei Überziehung beginnt die Überfälligkeit mit dem Tag, an dem der Kreditnehmer ein mitgeteiltes Limit überschritten hat, ihm ein geringeres Limit als die aktuelle Inanspruchnahme mitgeteilt wurde oder er einen nicht genehmigten Kredit in Anspruch genommen hat und der zugrunde liegende Betrag erheblich ist.

Ein "mitgeteiltes Limit" ist ein Limit, das dem Kreditnehmer zur Kenntnis gebracht wurde.

Die Überfälligkeit für Kreditkarten beginnt mit dem frühesten Fälligkeitstag.

Bei Retailforderungen und Forderungen an öffentliche Stellen setzen die zuständigen Behörden die Zahl der Verzugstage gemäß Nummer 48 fest.

Bei Unternehmensforderungen können die zuständigen Behörden die Zahl der Verzugstage gemäß Artikel 154 Absatz 7 festsetzen.

Bei Retailforderungen können die Kreditinstitute diese Definition des Ausfalls auf Fazilitätsebene anwenden.

In allen Fällen müssen die überfälligen Forderungen über einem Schwellenwert liegen, der von den zuständigen Behörden festgelegt wird und ein akzeptables Risikoniveau widerspiegelt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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