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Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und de ... / 1.7.1. Forderungen an Unternehmen, Institute, Zentralstaaten und Zentralbanken

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37.

Die Kreditinstitute erfassen und speichern:

 

a)

die lückenlose Ratinghistorie der Schuldner und anerkannten Garantiegeber,

 

b)

die Vergabedaten der Ratings,

 

c)

die zur Herleitung der Ratings herangezogenen Kerndaten und Methoden,

 

d)

den Namen der für die Ratingzuordnung verantwortlichen Person,

 

e)

die ausgefallenen Schuldner und Forderungen,

 

f)

den Zeitpunkt und die Umstände derartiger Ausfälle,

 

g)

Daten über die PD und tatsächlichen Ausfallquoten bei den Ratingklassen sowie die Wanderungsbewegungen zwischen den Ratingklassen.

Kreditinstitute, die keine eigenen Schätzungen der LGD und/oder Umrechnungsfaktoren verwenden, erheben und speichern Daten über die Vergleiche der tatsächlichen LGD mit den Werten gemäß Teil 2 Nummer 8 bzw. der tatsächlichen Umrechnungsfaktoren mit den Werten gemäß Teil 3 Nummer 9.

 

38.

Kreditinstitute, die eigene Schätzungen der LGD und/oder Umrechnungsfaktoren verwenden, erheben und speichern:

 

a)

die lückenlosen Datenhistorien der Fazilitätsratings sowie die zu jeder einzelnen Ratingskala gehörenden LGD- und Umrechnungsfaktorschätzungen,

 

b)

das Datum, an dem die Ratings zugeordnet und die Schätzungen durchgeführt wurden,

 

c)

die zur Herleitung der Fazilitätsratings sowie der LGD- und Umrechnungsfaktorschätzungen herangezogenen Kerndaten und Methoden,

 

d)

den Namen der Person, von der das Fazilitätsrating vergeben wurde, und der Person, von der die Schätzungen der LGD und des Umrechnungsfaktors gestellt wurden,

 

e)

Daten über die geschätzten und tatsächlichen LGD und Umrechnungsfaktoren für jede einzelne ausgefallene Forderung,

 

f)

Daten über die LGD der Forderung vor und nach der Bewertung von Garantien bzw. Kreditderivaten, wenn das Kreditinstitut die kreditrisikomindernde Wirkung von Garantien oder Kreditderivaten bei der LGD berücksichti...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
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