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Rentenwertbestimmungsgesetz 2008 / § 5 Pflegegeld in der Unfallversicherung

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Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt ab dem 1. Juli 2008

 

1.

für Versicherungsfälle, auf die § 44 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 300 Euro und 1 199 Euro monatlich,

 

2.

für Versicherungsfälle, auf die § 215 Abs. 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 260 Euro und 1 040 Euro.

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