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Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 26 - 29 ABSCHNITT V Tarifliche Kassen

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§ 26 Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk

 

1.

Als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien besteht eine "Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk" mit dem Sitz in Wiesbaden (Urlaubskasse).

 

2.

Die Urlaubskasse hat insbesondere die Aufgabe, den Arbeitnehmern einen zusammenhängenden Jahresurlaub zu sichern.

 

3.

Die Arbeitgeber haben die dazu erforderlichen Mittel durch Beiträge an die Urlaubskasse aufzubringen. Auf die Beiträge hat die Kasse einen unmittelbaren Anspruch. Die Höhe der Beiträge, deren Einzahlung und Verwaltung sowie die Erstattung des Urlaubsentgeltes und des zusätzlichen Urlaubsgeldes an die Arbeitgeber werden in einem besonderen Tarifvertrag - Verfahrenstarifvertrag - geregelt.

 

4.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Ansprüche der Urlaubskasse gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie für Ansprüche der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen die Urlaubskasse ist Wiesbaden.

[1] § 2 Abs. 3 SokaSiG2: "Für den Zeitraum vom 1. September 2007 bis zum 31. Dezember 2008 gelten die Rechtsnormen des § 3 Nummer 2, des § 6, des § 7 Nummer 1, der §§ 8, 9, 13, 17 bis 21, 23 bis 24, 26 bis 29, des § 34 Nummer 5, der §§ 35 bis 36, 38 bis 44, 46, 49 und 50 des Rahmentarifvertrags für die gewerblichen Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk vom 30. März 1992 in der aus der Anlage 7 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer."

§ 27 Übergangsregelung und Aufnahme in das Urlaubskassenverfahren

 

1.

Am 1. Januar eines Jahres nehmen erstmals am Urlaubskassenverfahren teil:

 

a)

Ungelernte Arbeitnehmer, die im vorangegangenen Jahr das 18. Lebensjahr vollendet haben,

 

b)

Arbeitnehmer, die im vorangegangenen Jahr ihr Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnis beendet haben und 18 Jahre alt sind.

 

2.

Diesen Arbeitnehmern wird einmalig ein besonderer Betrag als Urlaubsentgelt (Vortrag) in die Lohnnachweiskarte eingetrage...

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