Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Rahmen-TV Arbeiter, Ziegelind., Bayern, 09.04.1990 (AVE- ... / § 9 Allgemeine Lohnbestimmungen

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

I.

Grundsatz

Grundsätzlich wird nur tatsächlich geleistete Arbeit bezahlt (siehe auch § 3, Ziffer 2b), Abs. 4).

Die Arbeiten müssen sach- und fachgerecht ausgeführt werden; die technischen und sonstigen Voraussetzungen hierfür hat der Betrieb zu schaffen.

 

II.

Art der Entlohnung

Die Höhe des Lohnes richtet sich nach der Art der geleisteten Arbeit sowie nach den in den Lohntarifen und in Arbeitsverträgen festgelegten Lohn-, Akkord- oder Prämiensätzen.

Nach Vereinbarung zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat unter Hinzuziehung je eines von den Tarifvertragsparteien bestimmten Sachverständigen kann anstelle der Einstufung nach Lohngruppen eine Entlohnung der Arbeiten aufgrund einer anerkannten Arbeitsbewertung (z.B. REFA-System) erfolgen.

 

III.

Voll-Lohn

Arbeitnehmer erhalten ohne Rücksicht auf das Geschlecht bei gleicher Arbeit und gleicher Leistung den gleichen Lohn. Der Voll-Lohn ist nach dem vollendeten 18. Lebensjahr zu zahlen.

 

IV.

Altersmäßige Abstufung der Löhne

Arbeitnehmer erhalten

bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 60%

bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 80%

des Lohnes der entsprechenden Lohngruppe.

Nach Ablauf der Ausbildung erhalten Auszubildende ohne bestandene Facharbeiterprüfung den Lohn ihrer Altersstufe nach Lohngruppe 2. Nach bestandener Facharbeiterprüfung ist die Differenz zwischen dem ausgezahlten Lohn und dem zutreffenden Facharbeiterlohn nachzuzahlen. Das gilt nicht, wenn der spätere Zeitpunkt der Prüfung auf einem Verschulden des Auszubildenden beruht.

Eine vor Ablauf der Ausbildung bestandene Prüfung löst einen Anspruch auf Facharbeiterlohn vom 1. Tage des auf die Prüfung folgenden Tages aus.

 

V.

Minderlohn

1. Arbeitnehmer, die infolge einer geringeren körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit die ihnen übertragenen. Arbeiten nicht vollwertig ausführen können, also nur verminderte Leistungen erbringen, können unter den tariflichen Lohnsätzen entlohnt werden.
2. Der ermäßigte Lohn richtet sich nach dem Grad der verminderten Leistungsfähigkeit. Er wird aufgrund einer Beratung mit dem Betriebsrat festgesetzt und dem Arbeitnehmer durch die Betriebsleitung schriftlich mitgeteilt.
3. Für Schwerbehinderte gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
 

VI.

Lohnabrechnung

1. Die Lohnabrechnung erfolgt monatlich. Stehen dieser Regelung betriebliche Umstände entgegen, so kann eine kürzere Lohnabrechnungszeit mit dem Betriebsrat vereinbart werden.
2.

Jedem Arbeitnehmer ist eine schriftliche Abrechnung auszuhändigen, in der die Arbeitsstunden, die Lohnsumme sowie die Beträge der Zuschläge und Abzüge erkennbar aufgeführt sind.

 

Der Arbeitnehmer ist bei Barauszahlung zur unverzüglichen Nachprüfung verpflichtet. Etwaige Beanstandungen hat er unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen.

3. Arbeitnehmer, die im Laufe der Lohnzahlungsperiode ausscheiden, erhalten ihre Lohnbescheinigung etc. erst mit Ablauf der laufenden Lohnzahlungsperiode.
 

VII.

Berechnung des Durchschnittsverdienstes

In allen Fällen, in denen in diesem Rahmentarifvertrag vom Durchschnittsverdienst eines Arbeitnehmers die Rede ist, wird dieser aus dessen Lohnabrechnungen der letzten 3 vollen Kalendermonate bzw. der letzten vollen 13 Wochen errechnet. Bei der Errechnung dieser Summe bleiben zusätzliches Urlaubsgeld, die vom Arbeitgeber erbrachten vermögenswirksamen Leistungen, Gratifikationen, Jahresschlußzahlungen, Aufwendungsersatz u.ä. außer Ansatz. Die so ermittelte Gesamtverdienstsumme wird geteilt durch die Anzahl der tatsächlich im Abrechnungszeitraum geleisteten Arbeitsstunden.

 

Wenn eine kürzere Beschäftigungsdauer die vorstehende Regelung nicht zuläßt, wird der tatsächliche Arbeitsverdienst durch die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden geteilt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.438
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    665
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    486
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    445
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    396
  • Sterbegeld
    351
  • Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
    325
  • Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen
    307
  • Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit
    305
  • Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen
    302
  • Altersentlastungsbetrag
    254
  • Aufmerksamkeiten
    248
  • Vorsorgepauschale
    231
  • Lohnsteuerbescheinigung: Erstellung, Korrektur und Inhalt / 6.3 Nummer 2: Großbuchstaben S, M, F, FR, E
    229
  • Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewe ... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete
    229
  • Praxis-Beispiele: Pfändung
    212
  • Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers
    207
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne
    196
  • Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 4 Telefonkosten ohne Gesprächsnachweis
    195
  • Vorgesetztenbeurteilung zielgerichtet durchführen / 9.5 Beurteilungsbogen für die Vorgesetztenbeurteilung
    183
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Tarifrunde kommunaler Personennahverkehr: Warnstreik im ÖPNV: Die zentralen Forderungen im Überblick
Demo Streik öffentlicher Dienst , verdi
Bild: Michael Bamberger

Am 2. Februar waren die Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr bundesweit mit Ausnahme von Bayern zum Streik aufgerufen. In der ersten Verhandlungsrunde zwischen den Gewerkschaften ver.di und dbb sowie den kommunalen Arbeitgeberverbänden kam es zuvor in keinem Bundesland zu einer Einigung. Verhandelt wird kein einheitlicher Tarifvertrag, sondern in den Bundesländern laufen parallel regionale Tarifverhandlungen mit unterschiedlichen Inhalten und Forderungen.


Rechtssicherheit: Crashkurs Arbeitsrecht für Führungskräfte
Crashkurs Arbeitsrecht für Führungskräfte
Bild: Haufe Shop

Dieser Crashkurs stellt das Arbeitsrecht speziell für Führungskräfte übersichtlich und leicht verständlich dar – vom Start in den Job über Personalgespräche und Umgang mit dem Betriebsrat bis hin zu arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.


Rahmen-TV Arbeiter, Ziegeli... / § 9 Allgemeine Lohnbestimmungen
Rahmen-TV Arbeiter, Ziegeli... / § 9 Allgemeine Lohnbestimmungen

  I. Grundsatz Grundsätzlich wird nur tatsächlich geleistete Arbeit bezahlt (siehe auch § 3 Ziffer 2 b), Abs. 4). Die Arbeiten müssen sach- und fachgerecht ausgeführt werden; die technischen und sonstigen Voraussetzungen hierfür hat der Betrieb ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren