Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Rahmen-TV Akkord, Baugewerbe, Berlin, 28.02.1985 (AVE-An ... / § 12 AUFMASS UND ABRECHNUNG

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

1.

Für jede Baustelle ist getrennt abzurechnen.

Die Endabrechnung hat spätestens 4 Wochen nach der Fertigstellung der Arbeiten zu erfolgen.

 

2.

Aufmaß

Bei der Ermittlung der geleisteten Mengen ist wie folgt zu verfahren:

2.1 Das Aufmaß ist gemeinsam vom Arbeitgeber bzw. dessen Bevollmächtigten und dem Kolonnenführer, beim Einzelakkord mit dem Arbeitnehmer vorzunehmen.
2.2 Dem Aufmaß sind die Bestimmungen der "Allgemeinen Technischen Vorschriften" der VOB-C, Ausgabe 1973, zugrunde zu legen, soweit durch diesen Tarifvertrag oder seine Anhänge (Akkordtarifverträge) keine Abweichungen vorgesehen sind.
 

3.

Abrechnung

3.1 Die Akkordabrechnung erfolgt aufgrund der geleisteten Mengen, nach Maßgabe der tariflichen bzw. vereinbarten Zeitwerte.
3.2 Durch die Vervielfältigung der ermittelten Mengen mit den Zeitwerten ergibt sich die Anzahl der Gesamtakkordstunden (Soll-Stunden).
3.3

Die ermittelten Gesamtakkordstunden (Soll-Stunden) sind

für

Stahlbiege- und -verlegearbeiten, Schalarbeiten, Betonierarbeiten und Maurerarbeiten mit dem jeweils geltenden Tarifstundenlohn der Lohngruppe III/2 (Bundesecklohn ohne Bauzuschlag),

für

Putzarbeiten mit dem Tarifstundenlohn der Lohngruppe III/2 (Putzer mit Facharbeiterausbildung)

und für

Gerüstarbeiten mit dem Tarifstundenlohn der Lohngruppe IV/4

zu vervielfältigen. Das Resultat bildet den Kolonnenverdienst (in D-Mark).

Erhöhen sich die vorstehend in dieser Ziffer aufgeführten Multiplikatoren infolge tariflicher Vereinbarungen, vermindern sich die betrieblich vereinbarten Vorgabewerte um ⅓ des Prozentsatzes der tariflichen Lohnerhöhung der jeweiligen Lohngruppe zum Zeitpunkt der jeweiligen tariflichen Lohnerhöhung. Für den Arbeitnehmer günstigere Vereinbarungen bleiben unberührt.

3.4

Die Aufteilung des Kolonnenverdienstes ist wie folgt vorzunehmen:

Die Zahl der geleisteten Ist-Stunden der einzelnen Kolonnenmitglieder ist mit dem jeweiligen Tarifstundenlohn zu multiplizieren und das Ergebnis von dem Kolonnenverdienst in Abzug zu bringen. Der verbleibende Rest (Akkordüberschuß) ist an die am Akkord beteiligten Arbeitnehmer im Verhältnis der geleisteten Ist-Stunden gleichmäßig aufzuteilen.

3.5

Im Akkordarbeitsvertrag kann abweichend zu (3.4) folgendes vereinbart werden:

3.5.1 Der Kolonnenverdienst ist entsprechend dem Verhältnis der geleisteten Ist-Stunden auf die Kolonnenmitglieder zu verteilen. Eine solche Vereinbarung ist - wenn nicht ohnehin im Akkordarbeitsvertrag enthalten - schriftlich zu treffen und von allen Kolonnenmitgliedern zu unterzeichnen.
3.5.2 Erfolgt keine ausdrückliche Vereinbarung in diesem Sinne im Akkordarbeitsvertrag, so ist die Regelung (3.4) anzuwenden.
3.6 Übersteigen die aufgewendeten Ist-Stunden die Summe der Gesamtakkordstunden (Soll-Stunden), so werden die Stunden mit dem für den betreffenden Arbeitnehmer geltenden Gesamttarifstundenlohn vergütet.
3.7 Für Akkordarbeiten bei kleineren Objekten, deren Dauer kürzer als ein Abrechnungszeitraum ist und deren Abrechnung im gleichen Abrechnungszeitraum nicht erfolgen kann, sind der Akkordkolonne bzw. dem Arbeitnehmer mindestens 5/4 des Gesamttarifstundenlohnes bei der Abrechnung, im Vorgriff auf die endgültige Abrechnung zu vergüten.
 

4.

Zwischennachweis

4.1 Die Kolonne, bei Einzelakkord der Arbeitnehmer, hat gemeinsam mit dem Arbeitgeber bzw. dessen Bevollmächtigten monatlich Zwischennachweise über die bisher ausgeführten Arbeiten zu erstellen. Darin ist die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden mit aufzuführen. Der Zwischennachweis bildet die Grundlage für die monatliche Zwischenabrechnung. Der Arbeitgeber hat der Kolonne, bei Einzelakkord dem Arbeitnehmer, bei jeder Lohnzahlung eine Aufstellung auszuhändigen, aus der ersichtlich ist, wie der Kolonnen- bzw. der Gesamtakkordverdienst errechnet wurde. Jedes Kolonnenmitglied hat das Recht, in laufende Zwischenabrechnungen einzusehen.
 

5.

Auf Anordnung des Arbeitgebers entstandene Umsetzzeiten (Baustellenwechsel) während der Arbeitszeit sind zu vergüten.

 

6.

Lohnzahlung, Akkordüberschuß, Sicherheitseinbehalt

6.1 Bei monatlicher Lohnabrechnung wird der Anspruch auf den Lohn spätestens zur Mitte des Monats fällig, der auf den Monat folgt, für den er zu zahlen ist. Abschlagszahlungen können für bestimmte Zeiträume vereinbart werden. Jede Abschlagszahlung muß etwa 90 v.H. des Nettolohnes betragen, den der Arbeitnehmer in dem Zeitraum verdient hat, für den die Abschlagszahlung geleistet wird.
6.2

Als Sicherheit für die ordnungsgemäße Fertigstellung der übertragenen Arbeiten kann der Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung drei Prozent vom Akkordverdienst einbehalten.

Die einzubehaltene Sicherheitssumme darf für den einzelnen Akkordteilnehmer insgesamt den Betrag seines 20fachen Brutto-Gesamttarifstundenlohnes nicht übersteigen.

6.3 Die Auszahlung des Sicherheitseinbehaltes und des Akkordüberschusses sind spätestens bei Beendigung der Leistungen aus dem Akkordarbeitsvertrag vorzunehmen, soweit der Sicherheitseinbehalt nicht in Anspruch genommen werden müßte. Die Endabrechnung hat spätestens inn...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.303
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    730
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    675
  • Erholungsbeihilfen
    650
  • Fahrtkostenzuschuss
    581
  • Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit
    570
  • Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld / 1.5 Berechnungsbeispiele
    490
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    480
  • Abfindungen: Lohnsteuer und Beiträge / Sozialversicherung
    457
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    434
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    423
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    417
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    416
  • Dienstwagen: Weiternutzung während der Elternzeit bzw. des Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs
    406
  • Jubiläumszuwendung
    399
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung mit Sachgrund
    386
  • Arbeitgeberdarlehen: Lohnsteuerrechtliche Folgen
    382
  • Urlaubsabgeltung
    376
  • Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber / 4.2.2 Kilometerpauschalen
    363
  • Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG / 4.1 Allgemeine Bestimmungen
    354
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Haufe Shop: Lust auf Montag
Lust auf Montag
Bild: Haufe Shop

In Zeiten von Unsicherheit und Veränderung stoßen wir mit herkömmlichen Arbeitsweisen schnell an unsere Grenzen. Dieses Buch schafft Klarheit über die Herausforderungen unserer komplexen Arbeits- und Lebenswelt und vermittelt das nötige Handwerkszeug, um die eigene Zukunft bewusst und mit Freude zu gestalten. Es ermutigt zur bewussten Entwicklung der eigenen Potenziale und zeigt, wie diese sinnvoll und zielführend eingesetzt werden können. So wird Arbeitszeit wieder zur wertvollen Lebenszeit in der wir uns auf den Montag freuen.


Rahmen-TV Akkord, Baugewerbe, Berlin, 28.02.1985 (AVE-Anfang: 01.01.1991; AVE-Ende: 31.03.1999)
Rahmen-TV Akkord, Baugewerbe, Berlin, 28.02.1985 (AVE-Anfang: 01.01.1991; AVE-Ende: 31.03.1999)

Informationen über diesen Tarifvertrag Rahmen-TV Akkord, Baugewerbe, Berlin, 28.02.1985 (AVE-Anfang: 01.01.1991; AVE-Ende: 31.03.1999) Nummer: 14002.034 Klassifizierung: Rahmen-TV Akkord Fachbereich: Baugewerbe Tarifgebiet: Berlin Geltungsbereich: ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren