Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

RAB 10: Begriffsbestimmungen

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

[Vorspann]

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.

Die RAB werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.

Diese RAB 10 enthält Begriffsbestimmungen zur Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV).

1 Beschäftigte (zu § 1 Abs. 1 BaustellV)

Der Begriff Beschäftigte ist im Sinne von § 2 Abs. 2 ArbSchG zu verstehen.

2 Baustelle (zu § 1 Abs. 3 BaustellV)

Eine Baustelle ist der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird, bei dem eine oder mehrere bauliche Anlagen auf Veranlassung eines Bauherren errichtet, geändert oder abgebrochen und die dazugehörigen Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten durchgeführt werden.

Bei einem Bauvorhaben mit mehreren baulichen Anlagen, die in unmittelbarem zeitlichen oder räumlichen Zusammenhang zueinander stehen und die gemeinsam geplant und zur Ausführung gebracht werden, handelt es sich in der Regel um eine Baustelle. Auch bei einer Aufteilung des Bauvorhabens in verschiedene Baulose ist von einer Baustelle auszugehen.

In den Fällen, in denen Gesamtbauvorhaben mit großer räumlicher Ausdehnung oder langen Bauzeiten (z. B. Linienbaustellen, im Verkehrswegebau) ausgeführt werden, kann eine Unterteilung in mehrere Bauvorhaben und damit in getrennte Baustellen erfolgen.

3 Bauliche Anlage (zu § 1 Abs. 3 BaustellV)

Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene aus Baustoffen oder Bauteilen hergestellte Anlagen (einschließlich Gebäudetechnik)[1]. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die bauliche Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht. Zu den baulichen Anlagen im Sinne der Baustellenverordnung zählen z.B. auch Aufschüttungen und Abgrabungen[...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Abwasserverordnung / Anhang 33 Wäsche von Abgasen aus der Verbrennung von Abfällen
    1
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe ... / Anhang 4 (zu Anlage 2 Abschnitt 3) Betriebsspezifischer Teil der Betreuung
    1
  • Kundenservice im Außendienst – Was für Techniker und Mon ... / 1.4 Kommunikation
    1
  • Aufbau eines AMS gemäß NLA: Hauptelement Messung und Bew ... / 2 AMS-Element "Leistungsüberwachung und -messung"
    0
  • Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten / 4.2 Maßnahmen bei sensorischen Einschränkungen
    0
  • Barrierefreier Bahnhof / 2.5 Service-Schalter und Automaten für Auskünfte und Fahrkarten
    0
  • Das Erleben von Extremereignissen / 4.2 Traumafolgeerkrankung: Posttraumatische Belastungsstörung
    0
  • Der Businessplan: Der Weg in die Selbstständigkeit / 2 Inhaltliche Gliederung eines Businessplans
    0
  • DGUV Regel 109-009: Fahrzeug-Instandhaltung / 2. DGUV Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
    0
  • DGUV Regel 113-017: Tätigkeiten mit Explosivstoffen (bis ... / 5.4.5 Tauchbäder
    0
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe ... / § 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
    0
  • Einführung eines Arbeitsschutz-Managementsystems – Schri ... / 2.3 Umsetzungsstrategie
    0
  • Festlegen der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz / 1 Wer ist für den betrieblichen Arbeitsschutz zuständig?
    0
  • Handbuch zum Thema Ganzkörper-Vibration / KAPITEL 4 GESUNDHEITSÜBERWACHUNG
    0
  • Handbuch zum Thema Hand-Arm-Vibration / 4.3 Was muss bei einer festgestellten Gesundheitsschädigung getan werden?
    0
  • Interdisziplinäres Arbeiten für die Fachkraft für Arbeit ... / 2.2 Fachkraft für Arbeitssicherheit – Psychologie
    0
  • Maurer (Professiogramm)
    0
  • Mess- und Eichgebührenverordnung / Schlüsselzahlengruppe 4: Messgeräte zur Bestimmung des Drucks
    0
  • Schutztrennung, Schutzkleinspannung / 4 Schutzkleinspannung
    0
  • Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren: Verfahren ... / 3.4.1 Widerstandsschweißen
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz

Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Arbeitsschutz auf Baustellen: Die Baustellenverordnung auf einen Blick
Paragraph Pflaster
Bild: Michael Bamberger

Das oberste Ziel der Baustellenverordnung (BaustellV) ist, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz bereits in der Planungsphase eines Bauprojekts berücksichtigt wird. Dadurch sollen Unfälle gezielt verhindert und zukünftige Kosten des Gebäudes deutlich verringert werden. Im Folgenden werden die wichtigsten Regelungen mit Bezug zum Arbeits- und Gesundheitsschutz dargestellt.


Arbeitsschutz auf Baustellen: Der SiGe-Plan: Damit wird die Sicherheit auf dem Bau geplant
Germany, Hamburg, Man and woman with blueprint at harbour
Bild: Corbis

Bei gefährlichen Arbeiten und bei Baustellen mit großem Arbeitsumfang sowie dem Einsatz mehrerer Unternehmen muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erstellt werden. Er ist damit Ausschreibungsbestandteil und Vertragsinhalt für alle am Bau beteiligten Unternehmen und Gewerke.


SiGeKo und Bauleitung: Arbeitsschutz auf der Baustelle: Wer ist für was zuständig?
Frau Mann Architekt Ingenieur Kran Baustelle
Bild: Fotolia

Bei der Baustellensicherheit kann es in der Praxis zu Überschneidungen der Zuständigkeiten zwischen Baustellenleiter sowie und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) kommen. Was aber sind eigentlich genau deren Aufgaben und Kompetenzen? 


Risiken vermeiden: Unterweisungen im Arbeitsschutz
Unterweisungen im Arbeitsschutz
Bild: Haufe Shop

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zum Arbeitsschutz zu unterweisen. Das Buch vermittelt das nötige Know-how, erklärt die erfolgreiche Durchführung, stellt Methoden und Medien vor und erläutert praxisrelevante Details.


Bauherr
Bauherr

Zusammenfassung Begriff Der Bauherr ist eine natürliche oder juristische Person, die rechtlich und wirtschaftlich verantwortlich die Planung und Ausführung eines Bauvorhabens durchführt bzw. in Auftrag gibt. Gesetze, Vorschriften und ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren