Protokollnotiz zum Mantel-TV, Hotel- u. Gaststättengewerbe, Schleswig-Holstein, 18.10.2001 (AVE-Anfang: 01.01.2002)
Nummer: 20012.044
Klassifizierung: Prot.-Not. zum Mantel-TV
Fachbereich: Hotel- u. Gaststättengewerbe
Tarifgebiet: Schleswig-Holstein
Geltungsbereich: Arbeiter u. Angestellte
Datum: 18. Oktober 2001
AVE
AVE Anfang 01. Januar 2002
Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 227 vom 05. Dezember 2002
Bemerkung
a) |
Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung. |
b) |
Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten. |
Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Hotel- und Gaststättengewerbe
vom 5. November 2002
Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Schleswig-Holstein der nachfolgend bezeichnete Tarifvertrag, nämlich
der Manteltarifvertrag nebst Protokollnotiz für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Schleswig-Holstein vom 15. April 1994 in der Fassung der Protokollnotiz vom 18. Oktober 2001
mit Wirkung vom 1. Januar 2002
für allgemeinverbindlich erklärt.
Geltungsbereich des Tarifvertrags:
räumlich: |
für das Land Schleswig-Holstein |
fachlich: |
für alle Betriebe, die gewerbsmäßig beherbergen oder den Verkauf von Speisen, Getränken oder eines von beiden zum Verzehr an Ort und Stelle unter ihrer Regie betreiben, einschließlich Eisdielen und ähnlicher sich mit dem Verkauf von Speiseeis befassender Betriebe, wie auch Trinkhallen, Verkaufsstände, Fischbratküchen, Vereinshäuser, Erholungsheime. Imbissbetriebe, Selbstbedienungsrestaurants, Handels-, System-, Fast-Food-Gastronomie, Catering, Party-Service, Home-Delivery, usw. |
persönlich: |
für sämtliche Arbeitnehmer/innen der unter "fachlich" genannten Betriebe, ausgenommen die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten. Dieser Manteltarifvertrag gilt nicht für Musiker und Artisten. Für Discjockeys gilt dieser Manteltarifvertrag nur dann, wenn diese sich in einem Festanstellungsverhältnis befinden. |
Tarifvertragsparteien sind der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Schleswig-Holstein e.V., einerseits, und die Gewerkschaft Nahrung - Genuss - Gaststätten, Landesbezirk Nord, andererseits
Unterzeichnet:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein