Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Pfandbriefgesetz / § 28 Transparenzvorschriften

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

(1)[2] 1Die Pfandbriefbank hat gesondert für ihre im Umlauf befindlichen Hypothekenpfandbriefe, Öffentlichen Pfandbriefe, Schiffspfandbriefe und Flugzeugpfandbriefe quartalsweise folgende, auf das jeweilige Quartalsende bezogene Angaben auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen:

 

1.

den Gesamtbetrag der Pfandbriefe einschließlich der Verbindlichkeiten aus Derivategeschäften im Sinne des § 4 Absatz 3 sowie der entsprechenden Deckungsmassen nach dem Nennwert, dem Barwert sowie dem in einem Stresstest nach § 4 der Pfandbrief- Barwertverordnung ermittelten Barwert (Risikobarwert),

 

2.

eine nach Pfandbriefgattungen untergliederte Liste der internationalen Wertpapierkennnummern der Internationalen Organisation für Normung derjenigen Pfandbriefe, die eine solche internationale Wertpapierkennnummer führen,

 

3.

jeweils den Betrag, um den die Deckungsmassen nach Nummer 1 den Gesamtbetrag der Pfandbriefe nach Nummer 1 übersteigen, sowie jeweils die Beträge der gesetzlichen, vertraglichen und freiwilligen Überdeckung,

 

4.

die Laufzeitenstruktur der im Umlauf befindlichen Hypothekenpfandbriefe, Öffentlichen Pfandbriefe, Schiffspfandbriefe und Flugzeugpfandbriefe sowie die Zinsbindungsfristen der entsprechenden Deckungsmassen, jeweils in folgenden Stufen:

 

a)

bis zu sechs Monate,

 

b)

mehr als sechs Monate bis zu zwölf Monate,

 

c)

mehr als zwölf Monate bis zu 18 Monate,

 

d)

mehr als 18 Monate bis zu zwei Jahre,

 

e)

mehr als zwei Jahre bis zu drei Jahre,

 

f)

mehr als drei Jahre bis zu vier Jahre,

 

g)

mehr als vier Jahre bis zu fünf Jahre,

 

h)

mehr als fünf Jahre bis zu zehn Jahre und

 

i)

über zehn Jahre,

 

5.

die Voraussetzungen für die Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe nach § 30 Absatz 2a, die diesbezüglichen Befugnisse des Sachwalters sowie die Auswirkungen einer derartigen Fälligkeitsverschiebung auf die Laufzeitenstruktur der Pfandbriefe nach Nummer 4,

 

6.

jeweils den Absolutbetrag der von null verschiedenen größten sich ergebenden negativen Summe in den nächsten 180 Tagen im Sinne des § 4 Absatz 1a Satz 3 für die Pfandbriefe und die Angabe, für den wievielten der nächsten 180 Tage sich diese größte negative Summe ergibt, sowie den Gesamtbetrag der Deckungswerte, soweit er höchstens nach § 4 Absatz 1a Satz 3 in Ansatz gebracht werden dürfte,

 

7.

den Anteil der Derivategeschäfte an den Deckungsmassen gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c, auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d, auch in Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, sowie gemäß § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c, bei einem negativen Gesamtwert der Derivategeschäfte an Stelle des Anteils an den Deckungsmassen den Anteil an den zu deckenden Verbindlichkeiten,

 

8.

jeweils den Gesamtbetrag der in das Deckungsregister eingetragenen Forderungen gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b, auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, getrennt nach den Staaten, in denen die Schuldner ihren Sitz haben, und hierzu jeweils zusätzlich den Gesamtbetrag der Forderungen gemäß Artikel 129 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013,

 

9.

jeweils den Gesamtbetrag der in das Deckungsregister eingetragenen Forderungen gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a bis c, auch in Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4[3] [Bis 29.12.2023: § 26 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4] und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, und gemäß § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a und b[4] [Bis 29.12.2023: § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a bis c] und gemäß § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, getrennt nach den Staaten, in denen die Schuldner oder im Falle einer Gewährleistung die gewährleistenden Stellen ihren Sitz haben, und hierzu jeweils zusätzlich den Gesamtbetrag der Forderungen gemäß Artikel 129 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013,

 

10.

jeweils den Gesamtbetrag der in das Deckungsregister eingetragenen Forderungen gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, auch in Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, getrennt nach den Staaten, in denen die Schuldner oder im Falle einer Gewährleistung die gewährleistenden Stellen ihren Sitz haben,

 

11.

für die in das Deckungsregister eingetragenen Hypotheken nach § 12 Absatz 1, Forderungen nach § 20 Absatz 1, Schiffshypotheken nach § 21 und Registerpfandrechte oder ausländische Flugzeughypotheken nach § 26a und die Werte nach § 19 Absatz 1, § 20 Absatz 2, § 26 Absatz 1 und § 26f Absatz 1 jeweils den Gesamtbetrag der Forderungen, die die Grenzen überschreiten, die in § 13 Absatz 1 Satz 2 zweiter Halbsatz, auch in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 7[5] [Bis 29.12.2023: § 19 Absatz...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Steuern und Nebenleistungen, Betriebsausgaben
    4.457
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    3.338
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    3.217
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    2.578
  • Betriebsbedarf
    2.566
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer
    2.513
  • Software, Anschaffung und Abschreibung
    2.493
  • Anzahlungen, geleistete
    2.479
  • Jahresabschluss, Abgrenzung Vorsteuer
    2.366
  • Abschreibung, gebrauchte Wirtschaftsgüter / 6 Gebrauchter Firmen-Pkw: Besonderheiten bei der Schätzung der Nutzungsdauer
    2.313
  • Firmen-Pkw, Privatnutzung von Elektrofahrzeugen / 3 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen: Anwendung der 1-%-Regelung
    2.268
  • Renten / 11.2.3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente
    2.261
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    2.233
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    2.216
  • Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung/Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    2.154
  • Nachforderungszinsen
    2.107
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    2.103
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    2.100
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    2.080
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    2.072
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Haufe Shop: E-Rechnung wird zur Pflicht
E-Rechnung_Whitepaper_3D
Bild: Haufe Online Redaktion

Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich zum 1.1.2025 stellt eine wesentliche Neuerung für viele Unternehmen dar.


Pfandbriefgesetz / § 4 Deckungskongruenz; Anordnung erhöhter Mindestdeckungsanforderungen
Pfandbriefgesetz / § 4 Deckungskongruenz; Anordnung erhöhter Mindestdeckungsanforderungen

  (1)[1] 1Die jederzeitige Deckung der umlaufenden Pfandbriefe nach dem Barwert, der die Zins- und Tilgungsverpflichtungen einbezieht, muss sichergestellt sein. 2Der Barwert der eingetragenen Deckungswerte muss den Barwert der zu deckenden Verbindlichkeiten ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren